SARS-CoV-2-Pandemie: Lanfristige PCR-Positive und deren Differenzierung von Infizierten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.07.25.20162107v1.full.pdf

In der verlinkten Vorabveröffentlichung wird dargelegt, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Patienten etwa 10 Tage lang auf den Schleimhäuten aktives Virus tragen (Infektiösität in Kultur bestätigt), jedoch bis zu 81 Tage lang per PCR das Genom nachweisbar ist.

Im Klartext bedeutet dies, dass ein Patient unerkannt vor knapp drei Monaten mit SARS-CoV-2 infiziert gewesen sein könnte, längst genesen, und dennoch heute ein positives Testergebnis in der RT-PCR bekommen könnte, würde er zufällig gerade getestet werden. Im Ergebnis würde dies für den Patienten die (natürlich völlig verspätete) Aufnahme in die Fallzahlstatistik des RKI, eine überflüssige zweiwöchige häusliche Quarantäne und umfassende, invasive Kontaktverfolgungsmaßnahmen bedeuten, obwohl die Infektion längst überwunden ist und er auch keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

Hierzu stelle ich gemäß IFG die folgenden Anfragen:

1. Ist dem RKI dieser Sachverhalt bekannt, und wenn ja seit wann? Bitte übersenden Sie mir die hierfür relevanten Akten und behördlichen Vorgänge.

2. Welche Maßnahmen hat das RKI ergriffen, diese Verzerrung der Fallstatistik zu beheben? Bitte übersenden Sie mir die hierfür relevanten Akten und behördlichen Vorgänge.

3. Hat das RKI die Gesundheitsämter über diesen Sachverhalt informiert? Wenn ja, beantrage ich die Übersendung der Information, die an die Gesundheitsämter verschickt wurde.

4. Hat das RKI die Exekutivorgane der Länder über diesen Sachverhalt informiert, und wenn ja, wie hat es die Exekutivorgane beraten? Bitte übersenden Sie mir auch hierzu die relevanten Akten und behördlichen Vorgänge.

5. Hat das RKI eigene Forschung bezüglich dieses Sachverhaltes angestellt? Wenn ja, beantrage ich die Übersendung der Ergebnisse.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: https://www.medrxiv…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV-2-Pandemie: Lanfristige PCR-Positive und deren Differenzierung von Infizierten [#194992]
Datum
11. August 2020 23:56
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.07.25.20162107v1.full.pdf In der verlinkten Vorabveröffentlichung wird dargelegt, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Patienten etwa 10 Tage lang auf den Schleimhäuten aktives Virus tragen (Infektiösität in Kultur bestätigt), jedoch bis zu 81 Tage lang per PCR das Genom nachweisbar ist. Im Klartext bedeutet dies, dass ein Patient unerkannt vor knapp drei Monaten mit SARS-CoV-2 infiziert gewesen sein könnte, längst genesen, und dennoch heute ein positives Testergebnis in der RT-PCR bekommen könnte, würde er zufällig gerade getestet werden. Im Ergebnis würde dies für den Patienten die (natürlich völlig verspätete) Aufnahme in die Fallzahlstatistik des RKI, eine überflüssige zweiwöchige häusliche Quarantäne und umfassende, invasive Kontaktverfolgungsmaßnahmen bedeuten, obwohl die Infektion längst überwunden ist und er auch keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt. Hierzu stelle ich gemäß IFG die folgenden Anfragen: 1. Ist dem RKI dieser Sachverhalt bekannt, und wenn ja seit wann? Bitte übersenden Sie mir die hierfür relevanten Akten und behördlichen Vorgänge. 2. Welche Maßnahmen hat das RKI ergriffen, diese Verzerrung der Fallstatistik zu beheben? Bitte übersenden Sie mir die hierfür relevanten Akten und behördlichen Vorgänge. 3. Hat das RKI die Gesundheitsämter über diesen Sachverhalt informiert? Wenn ja, beantrage ich die Übersendung der Information, die an die Gesundheitsämter verschickt wurde. 4. Hat das RKI die Exekutivorgane der Länder über diesen Sachverhalt informiert, und wenn ja, wie hat es die Exekutivorgane beraten? Bitte übersenden Sie mir auch hierzu die relevanten Akten und behördlichen Vorgänge. 5. Hat das RKI eigene Forschung bezüglich dieses Sachverhaltes angestellt? Wenn ja, beantrage ich die Übersendung der Ergebnisse. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194992/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 11.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 11.08.2020
Datum
12. August 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 137-2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 11.08.2020 [#194992] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Danke für Ihre vorläufige Rückmeldu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 11.08.2020 [#194992]
Datum
12. August 2020 11:35
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Danke für Ihre vorläufige Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194992/

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 11.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 11.08.2020
Datum
31. August 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Über das in Ihrer Anfrage verlinkte Dokument bestehen keine amtlichen Informationen beim Robert Koch - Institut (RKI). Bei dem besagten Dokument handelt es sich um einen Preprint, so dass die Daten und Aussagen mit Vorsicht zu bewerten sind, da noch kein Begutachtungsverfahren (z. B. Peer-Review) einer Fachzeitschrift oder eines Verlages durchlaufen wurde. Inwiefern einzelne Mitarbeiter Kenntnis von dem Dokument haben kann naturgemäß nicht beantwortet werden und ist nicht Inhalt eines Auskunftsanspruches nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Durch das RKI sind zum Thema "SARS-CoV-2 viral load dynamics, duration of viral shedding and infectiousness: a living systematic review and meta-analysis" bisher lediglich vorläufige Zahlen erhoben worden, welche noch nicht zur Verfügung stehen. Sobald Ergebnisse zu diesen Zahlen vorhanden sind, werden diese zeitnah veröffentlicht. Aufgrund dieser Sachlage erfolgten bisher keine der unter 2. bis 4. beschriebenen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen