SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen
in den Empfehlungen der DGUV steht seit kurzem folgendes:
"Mund-Nase-Bedeckung
Im Zeitraum bis zum 15. März 2021 (Geltungsbereich der Corona-ArbSchV) empfehlen wir:
Ersatz der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) durch mindestens Mund-Nase-Schutz (MNS)
Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann."
(Quelle: https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp)
Aus der FAQ-Liste, Frage 2 (Stand: 2.12.20) geht hervor, dass für Grundschüler:innen MNB (resp. MNS) nicht empfohlen sind:
"Kinder in der Grundschule tragen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht wesentlich zur Verbreitung von SARS-CoV-2 bei. Zudem werden sie im Klassenverbund unterrichtet, was eine ggf. notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten vereinfacht. Leider können viele Kinder in diesem Alter die MNB nicht entsprechend den Hygienevorgaben handhaben. Das nicht sachgerechte An- und Ablegen der MNB kann demzufolge eine Infektionsgefahr darstellen und würde vermutlich eher zu einer höheren Ansteckung beitragen. Verbindliche Regelungen hierzu treffen allerdings die zuständigen Landesbehörden."
Bitte legen Sie alle Dokumente (behördliche Anweisungen, wissenschaftlichen Studien oder Stellungnahmen etc.) offen, die zu der o.g. Angabe "Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann" bis aktuell 15.03.21 inklusive der Abwägung von Nutzen und Risiken geführt haben.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2021
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18. März 2021
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