SARS-CoV-II und FFP3 Schutzmasken, Verfügbarkeit zertifizierter Masken

welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung leider nicht mitgeteilt!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche wirksamen Ma…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV-II und FFP3 Schutzmasken, Verfügbarkeit zertifizierter Masken [#195917]
Datum
25. August 2020 10:54
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung leider nicht mitgeteilt!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195917/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>wir erhielten Ihre Anfrage zur Beschaffung von F…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
[Vorgang: 703888] SARS-CoV-II und FFP3 Schutzmasken, Verfügbarkeit zertifizierter Masken [#195917]
Datum
26. August 2020 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
<p>Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,</p> <p>wir erhielten Ihre Anfrage zur Beschaffung von FFP3-Masken.</p> <p>Bitte haben Sie Verst&auml;ndnis, dass die Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hier nicht unterst&uuml;tzen kann. Die BAuA f&uuml;hrt als obere Bundesbeh&ouml;rde u.a. anwendungsbezogene Forschung durch, nimmt gesetzliche und hoheitliche Aufgaben in speziellen Bereichen wahr und unterst&uuml;tzt bei fachlichen Fragen die Politik, z. B. das Bundesministerium f&uuml;r Arbeit und Soziales.</p> <p>Die BAuA ist, außer f&uuml;r eigene Beschaffungen, nicht in den allgemeinen Beschaffungsvorgang eingebunden und hat hierzu keine detaillierten Informationen. Deshalb k&ouml;nnen wir leider keine Auskunft erteilen.</p> <p>Wir w&uuml;rden Sie daher zust&auml;ndigkeitshalber an das Bundesministerium f&uuml;r Gesundheit (BMG) und an das Bundesministerium des Inneren, f&uuml;r Bau und Heimat (BMI) verweisen.</p> <p>Link zum Kontaktformular des BMG:<br /> www.bundesgesundheitsministerium.de/service/kontakt/kontaktformular.html</p> <p>Link zum Kontaktformular des BMI:<br /> www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html</p> <p>Mit freundlichen Gr&uuml;ßen<br /> <br /> <br /> Bundesanstalt f&uuml;r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br /> Informationszentrum<br /> Friedrich-Henkel-Weg 1-25<br /> 44149 Dortmund<br /> Telefon: +49 231 9071-2071<br /> Fax: +49 231 9071-2070<br /> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>></p>