SARS COV2 / COVID-19 und Immunität

Guten Tag,

im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS Cov2 und der dadurch ausgelösten Krankheit COVID-19 vermitteln Sie seit Beginn der Pandemie den Eindruck, dass einzig eine Impfung zurück zur Normalität führt. Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen:

1. Wie werten Sie die Immunität, die bereits Genesene auf natürliche Weise erworben haben?
1a. Hat diese Immunität einen Einfluss auf die anzustrebende Herdenimmunität? Wenn ja, wie und wann werden Sie die Anzahl der bereits Immunen ermitteln und in Ihre Auswertungen und Planungen mit einbeziehen? Wenn nein, warum nicht?
2. Ist es richtig, dass eine Impfung nicht mehr nötig ist, wenn man die Immunität schon durch Krankheit erworben hat? Wenn ja, wie wird vor der Impfung sicher gestellt, dass man nicht unnötig Impfstoff vergeudet oder gar eine Art „Überdosis“ kriegt? Wenn nein, warum nicht?
3. Sie bzw. Herr Spahn sagen, es wird keine Impfpflicht geben. Wenn jedoch Fluggesellschaften, Hotels oder andere Marktteilnehmer auf einen Impfnachweis bestehen, dann werden ungeimpfte diskriminiert. Nun sollen die bisher zugelassenen Impfstoffe zwar schlimme Verläufe der Krankheit verhindern, aber man ist -im Gegensatz zur natürlichen Immunität- vermutlich weiterhin ansteckend. Wie werden Sie sicher stellen, dass die eigentlich bessere natürliche Immunität doch mindestens genauso viel wert ist, wie die noch nicht so ausgereifte künstliche? Und werden Sie die Fluggesellschaften bzw die Bevölkerung darüber informieren und eventuelle Diskriminierungen vermeiden?

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten und grüße Sie freundlich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2021
  • Frist
    13. Februar 2021
  • 2 Follower:innen
Astrid Stump
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, im Z…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Astrid Stump
Betreff
SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
9. Januar 2021 19:23
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS Cov2 und der dadurch ausgelösten Krankheit COVID-19 vermitteln Sie seit Beginn der Pandemie den Eindruck, dass einzig eine Impfung zurück zur Normalität führt. Bitte beantworten Sie dazu folgende Fragen: 1. Wie werten Sie die Immunität, die bereits Genesene auf natürliche Weise erworben haben? 1a. Hat diese Immunität einen Einfluss auf die anzustrebende Herdenimmunität? Wenn ja, wie und wann werden Sie die Anzahl der bereits Immunen ermitteln und in Ihre Auswertungen und Planungen mit einbeziehen? Wenn nein, warum nicht? 2. Ist es richtig, dass eine Impfung nicht mehr nötig ist, wenn man die Immunität schon durch Krankheit erworben hat? Wenn ja, wie wird vor der Impfung sicher gestellt, dass man nicht unnötig Impfstoff vergeudet oder gar eine Art „Überdosis“ kriegt? Wenn nein, warum nicht? 3. Sie bzw. Herr Spahn sagen, es wird keine Impfpflicht geben. Wenn jedoch Fluggesellschaften, Hotels oder andere Marktteilnehmer auf einen Impfnachweis bestehen, dann werden ungeimpfte diskriminiert. Nun sollen die bisher zugelassenen Impfstoffe zwar schlimme Verläufe der Krankheit verhindern, aber man ist -im Gegensatz zur natürlichen Immunität- vermutlich weiterhin ansteckend. Wie werden Sie sicher stellen, dass die eigentlich bessere natürliche Immunität doch mindestens genauso viel wert ist, wie die noch nicht so ausgereifte künstliche? Und werden Sie die Fluggesellschaften bzw die Bevölkerung darüber informieren und eventuelle Diskriminierungen vermeiden? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antworten und grüße Sie freundlich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Astrid Stump Anfragenr: 208322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208322/ Postanschrift Astrid Stump << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Astrid Stump
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stump, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
13. Januar 2021 13:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stump, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stump, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Januar 2021, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
28. Januar 2021 12:40
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Stump, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Januar 2021, in der Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 stellen. Ich bitte um Verständnis, dass ich aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen auf nachfolgende Informationsquellen verweise: Robert Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2… https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Bundesministerium für Gesundheit: https://www.zusammengegencorona.de/impf… https://www.bundesgesundheitsministeriu… Es handelt sich um privatrechtliche Entscheidungen, wenn z.B. Restaurantbesitzer oder Fluglinienbetreiber ankündigen, nur geimpfte Kundinnen und Kunden bedienen zu wollen. Die Bundesregierung möchte Diskriminierungen vermeiden. Der weitere Verlauf der Diskussionen bleibt abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
Astrid Stump
Sehr geehrte << Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort und auch d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Astrid Stump
Betreff
AW: SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
29. Januar 2021 18:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte << Anrede >> Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort und auch dafür, dass Sie sich trotz vieler anderer Aufgaben die Arbeit gemacht haben, die Links herauszusuchen. Natürlich verfolge ich die Informationen vom RKI und von Ihrem Ministerium regelmäßig, dennoch habe ich in Ihren Verlinkungen Neuigkeiten erhofft und mich im wahrsten Sinne des Wortes erneut durch die Informationsmasse gequält. Leider keine Antwort auf meine Fragen 1 -2. Bitte erlauben Sie mir, das was mich und viele andere Covid-19-Genesene bewegt, in neuen, einfacher formulierten Fragen zu wiederholen: Welche Bedeutung hat unsere Immunität??? Ist diese natürliche Immunität möglicherweise weniger Wert als die geimpfte? Sollten wir uns dennoch impfen lassen? Wenn ja, warum? Vielen Dank für Ihre klaren Antworten. Mit freundlichen Grüßen Astrid Stump Anfragenr: 208322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208322/
Astrid Stump
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS COV2 / COVID-19 und Immunität“ vom 09.01.2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Astrid Stump
Betreff
AW: SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
13. Februar 2021 10:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS COV2 / COVID-19 und Immunität“ vom 09.01.2021 (#208322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage oder besser: Bitte beantworten Sie meine Fragen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Astrid Stump Anfragenr: 208322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208322/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stump, Ihre Fragen zur Immunität nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung und sich daraus ergeb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: SARS COV2 / COVID-19 und Immunität [#208322]
Datum
18. Februar 2021 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Stump, Ihre Fragen zur Immunität nach durchgemachter COVID-19-Erkrankung und sich daraus ergebende Aspekte für eine Impfung gegen COVID-19 beschäftigen die Wissenschaft zur Zeit intensiv. Diese Fragen sind jedoch noch nicht abschließend geklärt. Es gibt Hinweise darauf, dass ein Großteil der Menschen nach einer COVID-19 Erkrankung noch Monate nach der Infektion immun ist. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu ist in die aktualisierte Empfehlung zur COVID-19-Impfung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 29. Januar 2021 eingeflossen. Aufgrund der anzunehmenden Immunität nach durchgemachter Infektion, zur Vermeidung überschießender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten danach ehemals an COVID-19 erkrankte Personen im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden. Gleichzeitig muss die Impfreihenfolge wie sie in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt ist, berücksichtigt werden. Die Empfehlungen hierzu werden laufend dem neuesten Kenntnisstand angepasst. Für weitere Informationen finden Sie den Link zur STIKO-Empfehlung hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html Den Link zur Corona-Impfverordnung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfverordnung.html Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihre Fragen daher nicht abschließend beantworten kann. Die verzögerte Rückmeldung ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen