SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Herr Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit äusserte sich am 26.02.2020 wie folgt: “Wir befinden uns am Beginn einer Corona-Epidemie……Die Infektionsketten sind, und das ist die neue Qualität, zum Teil nicht nachvollziehbar.”
Gemäß Herrn Professor Jonas Schmidt-Chanasit, Virologe am Bernhard-Nocht-Institut, Hamburg, handelt es sich bei Covid-19 um eine sogenannte stille Pandemie: Das Virus breitet sich weltweit aus, wird aber erst bemerkt, wenn schwere Erkrankungsfälle auftreten.

Es heisst offiziell von der Bundesregierung und den Behörden, oberstes Ziel sei es jetzt, Zeit zu gewinnen, um bessere Umgangsmöglichkeiten und zielgenauere medizinische Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten.

Da die Infektionsketten zumindest zum Teil nicht nachvollzogen werden können (s.o.)
reicht aber offensichtlich die Strategie, Kontaktpersonen zu isolieren NICHT mehr aus: daher wohl auch der nun rasche Anstieg der Erkrankungsfälle in Deutschland.

Als zentrale Einrichtung der Bundesregierung hat das RKI die Aufgabe der Krankheitsüberwachung und –prävention.

Herrn Prof. Lothar Wieler, Präsident des RKI, hält jedoch weiterhin die in Bayern praktizierte Strategie für ausreichend, da er der Meinung ist, wir hätten hier in Deutschland keine italienischen Verhältnisse zu erwarten. (Pressekonferenz 27.02.2020).

Wie sehen dies die Epidemiologen?

Eine renommierte Studie der John-Hopkins Universität Baltimore sieht Deutschland mit Platz 14 hinter den Niederlanden und Frankreich nur mittelmässig auf eine Pandemie vorbereitet.

Hier werden weiterhin Grossveranstaltungen geplant: So wollen sich ab nächsten Mittwoch 10 000 Aussteller aus 180 Ländern auf der größten Tourismusmesse der Welt, der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin präsentieren und dies vor ca. 160 000 Besuchern aus aller Welt.

Sicherlich sind derartige Massenveranstaltungen potentielle Inkubationsherde mit hohem Verbreitungspotential des SARS-CoV-2, zumal von vielen bislang unerkannten Infektionen auszugehen ist.

Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits jetzt der Meinung, dass die Regierung nicht genug gegen die Ausbreitung der Erkrankung unternimmt. (Umfrage BILD)

Sollten derartige Massenveranstaltungen aus Krankheits-Präventionsgründen nicht unbedin abgesagt werden, so wie dies von anderen Ländern aus Sicherheitsgründen bereits praktiziert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Jens S…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB [#181520]
Datum
27. Februar 2020 17:26
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit äusserte sich am 26.02.2020 wie folgt: “Wir befinden uns am Beginn einer Corona-Epidemie……Die Infektionsketten sind, und das ist die neue Qualität, zum Teil nicht nachvollziehbar.” Gemäß Herrn Professor Jonas Schmidt-Chanasit, Virologe am Bernhard-Nocht-Institut, Hamburg, handelt es sich bei Covid-19 um eine sogenannte stille Pandemie: Das Virus breitet sich weltweit aus, wird aber erst bemerkt, wenn schwere Erkrankungsfälle auftreten. Es heisst offiziell von der Bundesregierung und den Behörden, oberstes Ziel sei es jetzt, Zeit zu gewinnen, um bessere Umgangsmöglichkeiten und zielgenauere medizinische Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Da die Infektionsketten zumindest zum Teil nicht nachvollzogen werden können (s.o.) reicht aber offensichtlich die Strategie, Kontaktpersonen zu isolieren NICHT mehr aus: daher wohl auch der nun rasche Anstieg der Erkrankungsfälle in Deutschland. Als zentrale Einrichtung der Bundesregierung hat das RKI die Aufgabe der Krankheitsüberwachung und –prävention. Herrn Prof. Lothar Wieler, Präsident des RKI, hält jedoch weiterhin die in Bayern praktizierte Strategie für ausreichend, da er der Meinung ist, wir hätten hier in Deutschland keine italienischen Verhältnisse zu erwarten. (Pressekonferenz 27.02.2020). Wie sehen dies die Epidemiologen? Eine renommierte Studie der John-Hopkins Universität Baltimore sieht Deutschland mit Platz 14 hinter den Niederlanden und Frankreich nur mittelmässig auf eine Pandemie vorbereitet. Hier werden weiterhin Grossveranstaltungen geplant: So wollen sich ab nächsten Mittwoch 10 000 Aussteller aus 180 Ländern auf der größten Tourismusmesse der Welt, der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin präsentieren und dies vor ca. 160 000 Besuchern aus aller Welt. Sicherlich sind derartige Massenveranstaltungen potentielle Inkubationsherde mit hohem Verbreitungspotential des SARS-CoV-2, zumal von vielen bislang unerkannten Infektionen auszugehen ist. Mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits jetzt der Meinung, dass die Regierung nicht genug gegen die Ausbreitung der Erkrankung unternimmt. (Umfrage BILD) Sollten derartige Massenveranstaltungen aus Krankheits-Präventionsgründen nicht unbedin abgesagt werden, so wie dies von anderen Ländern aus Sicherheitsgründen bereits praktiziert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 181520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181520 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveran…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB [#181520]
Datum
31. März 2020 10:40
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB“ vom 27.02.2020 (#181520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 181520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181520
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. März 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveran…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB [#181520]
Datum
4. April 2020 23:04
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV2 Gefährdung durch Massenveranstaltungen wie ITB“ vom 27.02.2020 (#181520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 181520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181520