Satzung des Vereins "Unabhängige in der Polizei e.V."

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Satzung des Vereins Unabhängige in der Polizei e.V.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Kosten dieser Information:
    1,50 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung des Vereins "Unabhängige in der Polizei e.V." [#167534]
Datum
29. September 2019 20:33
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Satzung des Vereins Unabhängige in der Polizei e.V. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in c/o Humanity and Culture e.V. Postfach 41 45 26862 Papenburg Eine ladungsfähige Anschrift für Postzustellungsaufträge wird auf Anfrage mitgeteilt.
Amtsgericht Charlottenburg
Guten Morgen, Hr. Antragsteller/in! Die von Ihnen gewünschte Satzungsablichtung erhalten Sie mit der Post übersan…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
AW: Satzung des Vereins "Unabhängige in der Polizei e.V." [#167534] / VR 36157
Datum
1. Oktober 2019 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, Hr. Antragsteller/in! Die von Ihnen gewünschte Satzungsablichtung erhalten Sie mit der Post übersandt. Grundsätzlich könnte eine Akteneinsicht täglich in der Zeit von 9.00h-13.00h. durchgeführt werden. Eine Terminabsprache ist hierfür nicht erforderlich, dennoch ist es ratsam, kurz vorher telefonisch nachzufragen, ob der Vereinsvorgang auch tatsächlich zur Verfügung steht. In aller Regel ist dies jedoch meistens der Fall und so könnte eine Einsicht auch 'spontan' erfolgen, sofern Sie in Berlin seien sollten. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Charlottenburg
Kein Nachrichtentext
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB