Satzung einer Stiftung

Die Satzung der CINEMA FOR PEACE FOUNDATION
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung einer Stiftung [#9489]
Datum
21. April 2015 20:43
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Satzung der CINEMA FOR PEACE FOUNDATION
.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in   unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 21. April 2015 erhalten Sie beigefügt die Satz…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Satzung einer Stiftung
Datum
24. April 2015 08:19
Status
Anfrage abgeschlossen
774,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in   unter Bezugnahme auf Ihre E-Mail vom 21. April 2015 erhalten Sie beigefügt die Satzung der Stiftung »Cinema For Peace Foundation«   Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die schnelle Antwort. Es ist schön mit freundlichen und kompetenten…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Satzung einer Stiftung [#9489]
Datum
26. April 2015 20:25
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke für die schnelle Antwort. Es ist schön mit freundlichen und kompetenten Menschen zu schreiben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>