Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Satzung GFI & Jahresbericht Stiftung Internet und Gesellschaft

- die Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Internetforschung mbH (GFI)
- den letzten verfügbaren Jahresbericht der Stiftung Internet und Gesellschaft

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mi…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Satzung GFI & Jahresbericht Stiftung Internet und Gesellschaft [#29304]
Datum
29. April 2018 17:54
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Internetforschung mbH (GFI) - den letzten verfügbaren Jahresbericht der Stiftung Internet und Gesellschaft
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Satzung GFI und Jahresbericht Stiftung Internet und Gesellschaft (#29304) Sehr geehrtAntragsteller/in   Ihr Antra…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Satzung GFI und Jahresbericht Stiftung Internet und Gesellschaft (#29304)
Datum
9. Mai 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in   Ihr Antrag vom 30.4.2018 wird hier nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) behandelt; das von Ihnen auch angeführte VIG ist unter keinem Gesichtspunkt einschlägig. Danach ist Folgendes anzumerken:   Der letzte verfügbare Jahresbericht der Stiftung Internet und Gesellschaft enthält personenbezogene Daten und Informationen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Stiftung anzusehen sind. Unter Hinweis auf §§ 6 und 7 IFG bitte ich Sie daher, zunächst Ihr Informationsinteresse darzulegen. Von Ihrer Darstellung wird es sodann abhängen, ob Betroffene anzuhören sein werden. Von dem dann erforderlich werdenden Verwaltungsaufwand wiederum wird es abhängen, wie hoch die Gebühr für die Erteilung der Auskunft nach dem IFG sein wird. Dies kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Falls Sie kein Interesse an der Kenntnis insbesondere der personenbezogenen Daten haben, bitte ich um entsprechende Mitteilung.   Die Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Internetforschung mbH liegt hier nicht vor.     Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.