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Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
Anfrage an:
Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz SWR
Südwestrundfunk hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Südwestrundfunk hat die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.
1. Gilt die Satzung für alle Bewohner der Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz?
2. Oder gilt die Satzung nur für Benutzer des Südwestrundfunks, da SWR eine Anstalt ist und nur das Recht hat, Rechtsbeziehung zu eigenen Benutzern zu regeln?
Welche Informationen haben Sie zu diesen Punkten?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2018
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24. August 2018
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