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Schacht Konrad - Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe

Den Stofflistenantrag des BfS/GBA zum Basisstoff BB_001 Bitumen Revision 1 und die Zustimmung des NLWKN.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Stofflistenan…
An Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Details
Von
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Betreff
Schacht Konrad - Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe [#238236]
Datum
20. Januar 2022 10:32
An
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Stofflistenantrag des BfS/GBA zum Basisstoff BB_001 Bitumen Revision 1 und die Zustimmung des NLWKN.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238236/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht/Mail vom 20.01.2022 zum Thema - Schacht Konrad - Endlagerung…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
AW: Schacht Konrad - Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe [#238236]
Datum
20. Januar 2022 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht/Mail vom 20.01.2022 zum Thema - Schacht Konrad - Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe. Ihr Anliegen ist eingegangen und wird nun von uns bearbeitet. Es ist uns wichtig, alle Anfragen in der gebotenen fachlichen Gründlichkeit zu beantworten, was die Anwendung des Mehr-Augen-Prinzips und eine fachliche Qualitätssicherung beinhaltet. Aufgrund zahlreicher Anfragen zum Standortauswahlverfahren kann sich die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas verzögern. Sollte die Beantwortung Ihres Schreibens länger als vier Wochen benötigen, erhalten Sie eine Zwischennachricht von uns. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGE: https://www.bge.de/de/datenschutz/. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe - Schacht Konrad Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht/Mail…
Von
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Betreff
Endlagerung nicht radioaktiver Stoffe - Schacht Konrad
Datum
14. Februar 2022 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachricht/Mail vom 20. Januar 2022 erhalten Sie heute eine Zwischennachricht. Die Beantwortung Ihres Anliegens benötigt leider noch etwas Zeit. Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen