Schäden an Bundesautobahnen durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung

eine Auskunft über die Summe aller Schäden an Bundesautobahnen (der Verkehrsinfrastruktur, inkl. Randstreifen, Leitplanken, Schilder, etc.), die durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung ab 3,5 t im Jahr 2017 entstanden sind (es können gerne auch Daten aus 2018 sein, sofern diese bereits vorliegen).
Insbesondere erbitte ich Auskunft über den Anteil der Kosten (in Summe), der nicht von Versicherungen erstattet und dementsprechend von der öffentlichen Hand getragen werden musste.
Explizit nicht nachgefragt sind Schäden an Personen, Fahrzeugen und Transportgütern.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auskunft üb…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Schäden an Bundesautobahnen durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung [#132564]
Datum
21. April 2019 15:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auskunft über die Summe aller Schäden an Bundesautobahnen (der Verkehrsinfrastruktur, inkl. Randstreifen, Leitplanken, Schilder, etc.), die durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung ab 3,5 t im Jahr 2017 entstanden sind (es können gerne auch Daten aus 2018 sein, sofern diese bereits vorliegen). Insbesondere erbitte ich Auskunft über den Anteil der Kosten (in Summe), der nicht von Versicherungen erstattet und dementsprechend von der öffentlichen Hand getragen werden musste. Explizit nicht nachgefragt sind Schäden an Personen, Fahrzeugen und Transportgütern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Schäden an Bundesautobahnen durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung [#132564]
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Schäden an Bundesautobahnen durch Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung [#132564]
Datum
7. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
190607_bundesverkehrsministerium_ifg-schreiben_autobahnschaden-durch-verkehrsunfalle-mit-lkw-beteiligung_1.jpg
737,1 KB

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