Schadensanalysen Corona-Massnahmen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Um Schaden von den BürgerInnen abzuwenden, braucht die Bundesregierung eine Einsicht und Übersichten der möglichen Schäden des eigenen Handelns, der Verordnungen und Gesetze.

Bitte beachten Sie die sich durch auch laufende Todesfälle ergebene Dringlichkeit in der Aufklärung - auch der demokratischen Öffentlichkeit zur Einschätzung der Gefahrenlage. Verstreichende Zeit kann hier nunmehr direkt in Todesfällen gezählt werden.

Welche Schadens-Analysen zu den Corona-Maßnahmen liegen der Bundesregierung vor oder wurden in der Vergangenheit in Auftrag gegeben?
Mit wecheln besonderen Maßnahmen fand ein Monitoring laufender Schäden statt?
Monitoring laufender Schäden sowie Schadensanalysen insgesamt - aber auch speziell bzgl.:
- bereits Verstorbenen Bürgern aufgrund von Massnahmen bzw zu erwartende Todesfälle allgemein und insgesamt
- bisheriger Todesfälle bzw zu erwartender Todesfälle aufgrund verschobener Klinikaufenthalte - inkl. Einschätzungen zu körperlichen Schäden durch das Verschieben von Klinikaufenthalten und entsprechend geringere Lebenserwartungen
- bisherige Selbstmorde / Selbstmordrate und zu erwartende Selbstmordrate aufgrund bekannter Indikatoren wie Arbeitslosigkeit und entsprechend zu erwartende Lebenszeiten
- zusätzliche Todesfälle zB durch Schlaganfall, Herzinfarkt
- zusätzliche Todesfälle durch Unterversorgung und sinkender Qualität in der Altenpflege, Gesundheitswesen
- zusätzliche Todesfälle durch fehlende Schutzausrüstung - wie speziell Mundschutz - in Kliniken, Altenpflege, Pflege, ...
- Berechnungen zu finanziellen Schäden der Corona-Maßnahmen im Gesundheitswesen und der Altenpflege
- Bitte beziehen Sie in Ihre Antwort bzgl. Todesfällen, gesundheitlichen Schäden und Verkürzung der Lebenszeit auch diesen Überblick über die gesundheitlichen Auswirkungen (Schäden) der staatlicherseits verfügten Maßnahmen und Beschränkungen in der Coronakrise 2020 mit ein: https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papier_wissenschaftler_korrigieren_seehofer

Wie genau finden Abwägungen der Massnahmen anhand von Daten, Fakten und welchen Quellen statt?

Anhand welcher Quellen, Zahlen, Studien, ... wird die Funktionalität welcher Maßnahmen festgestellt - und auf welche Weisen wird dies in Relation zu erwartenden Schäden gestellt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um Schaden von den …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensanalysen Corona-Massnahmen [#186516]
Datum
13. Mai 2020 14:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um Schaden von den BürgerInnen abzuwenden, braucht die Bundesregierung eine Einsicht und Übersichten der möglichen Schäden des eigenen Handelns, der Verordnungen und Gesetze. Bitte beachten Sie die sich durch auch laufende Todesfälle ergebene Dringlichkeit in der Aufklärung - auch der demokratischen Öffentlichkeit zur Einschätzung der Gefahrenlage. Verstreichende Zeit kann hier nunmehr direkt in Todesfällen gezählt werden. Welche Schadens-Analysen zu den Corona-Maßnahmen liegen der Bundesregierung vor oder wurden in der Vergangenheit in Auftrag gegeben? Mit wecheln besonderen Maßnahmen fand ein Monitoring laufender Schäden statt? Monitoring laufender Schäden sowie Schadensanalysen insgesamt - aber auch speziell bzgl.: - bereits Verstorbenen Bürgern aufgrund von Massnahmen bzw zu erwartende Todesfälle allgemein und insgesamt - bisheriger Todesfälle bzw zu erwartender Todesfälle aufgrund verschobener Klinikaufenthalte - inkl. Einschätzungen zu körperlichen Schäden durch das Verschieben von Klinikaufenthalten und entsprechend geringere Lebenserwartungen - bisherige Selbstmorde / Selbstmordrate und zu erwartende Selbstmordrate aufgrund bekannter Indikatoren wie Arbeitslosigkeit und entsprechend zu erwartende Lebenszeiten - zusätzliche Todesfälle zB durch Schlaganfall, Herzinfarkt - zusätzliche Todesfälle durch Unterversorgung und sinkender Qualität in der Altenpflege, Gesundheitswesen - zusätzliche Todesfälle durch fehlende Schutzausrüstung - wie speziell Mundschutz - in Kliniken, Altenpflege, Pflege, ... - Berechnungen zu finanziellen Schäden der Corona-Maßnahmen im Gesundheitswesen und der Altenpflege - Bitte beziehen Sie in Ihre Antwort bzgl. Todesfällen, gesundheitlichen Schäden und Verkürzung der Lebenszeit auch diesen Überblick über die gesundheitlichen Auswirkungen (Schäden) der staatlicherseits verfügten Maßnahmen und Beschränkungen in der Coronakrise 2020 mit ein: https://www.achgut.com/artikel/das_corona_papier_wissenschaftler_korrigieren_seehofer Wie genau finden Abwägungen der Massnahmen anhand von Daten, Fakten und welchen Quellen statt? Anhand welcher Quellen, Zahlen, Studien, ... wird die Funktionalität welcher Maßnahmen festgestellt - und auf welche Weisen wird dies in Relation zu erwartenden Schäden gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186516 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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