Schadensersatzzahlungen der brandenburgischen Polizei

Wie viel Geld musste die Polizei Brandenburg, nach rechtswidrigen Maßnahmen oder nach rechtmäßigen Maßnahmen, in den letzten drei Jahren an Betroffene zahlen ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahme, Jahr und Rechtmäßigkeit)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 2 Follower:innen
Hannes Lück
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Hannes Lück
Betreff
Schadensersatzzahlungen der brandenburgischen Polizei [#141023]
Datum
12. Mai 2019 04:46
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld musste die Polizei Brandenburg, nach rechtswidrigen Maßnahmen oder nach rechtmäßigen Maßnahmen, in den letzten drei Jahren an Betroffene zahlen ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahme, Jahr und Rechtmäßigkeit)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hannes Lück <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hannes Lück
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Lück, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zu "Schadenersatzzahlungen der Pol…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Schadensersatzzahlungen der brandenburgischen Polizei [#141023]
Datum
13. Mai 2019 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lück, Ihre Anfrage nach dem AIG, betreffend Nachfragen zu "Schadenersatzzahlungen der Polizei Brandenburg" ist hier zur weiteren und abschließenden Bearbeitung eingegangen. Zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internetplattform "fragdenstaat.de" ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Hannes Lück
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für du unglaublich schnelle Antwort! Wenn es ihnen keine Umstände…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Hannes Lück
Betreff
AW: Schadensersatzzahlungen der brandenburgischen Polizei [#141023]
Datum
15. Mai 2019 19:31
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für du unglaublich schnelle Antwort! Wenn es ihnen keine Umstände macht, hätte ich jedoch noch zwei Fragen: Sind Sie mit der Digitalisierung und Veröffentlichung der Daten einverstanden ? Warum wollen Sie die Daten nicht über FragDenStaat leiten ? Mit freundlichen Grüßen Hannes Lück Anfragenr: 141023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hannes Lück << Adresse entfernt >>