Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen

Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Bayern stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schadensmeldun…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230910]
Datum
10. Oktober 2021 18:04
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Bayern stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 230910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230910/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftsto…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
WG: Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230910]
Datum
15. Oktober 2021 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zu Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen, zu der wir Ihnen folgendes mitteilen können: Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen uns nicht vor, da hierzu keine zentrale Erhebungen bzw. Statistiken geführt werden. Derartige Schadensvorgänge werden von den Polizeipräsidien eigenständig bearbeitet. Wir bedauern, Ihnen hier nicht weiterhelfen zu können und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen