Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen

Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Brandenburg stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230912]
Datum
10. Oktober 2021 18:05
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Brandenburg stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 230912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230912/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230912]
Datum
13. Oktober 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie vorab in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszuga…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
28. Oktober 2021 07:52
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Anfragenr.: 230912 (fragdenstaat.de) Sehr Antragsteller/in seitens der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage zu Schadensmeldungen an Polizeieinsatzfahrzeugen aufgrund Falschbetankung unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen mitteilen, dass hier keine Schadensmeldungen diesbezüglicher Art vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr Antragsteller/in das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat den Zentraldienst …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230912]
Datum
1. November 2021 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) beauftragt, Ihre Anfrage für den Fuhrpark des ZDPol zu beantworten. Hierzu kann ich Ihnen -­ Ihrer Bitte entsprechend per E-Mail ­- folgendes Ergebnis übermitteln: Eine gesonderte Statistik wird nicht geführt. Es wurde eine Recherche für die letzten 10 Jahre durchgeführt (weiter zurückliegende Sachverhalte konnten nicht mehr ermittelt werden, da die entsprechenden Unterlagen gemäß den gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen zu vernichten waren). Nach dem Eintritt des Schadens erfolgt zunächst ein Rechnungsausgleich durch den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg. In der Folge wird geprüft, ob die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in Regress zu nehmen ist. Soweit kein Regress genommen wird, trägt das Land Brandenburg die Kosten. 2011 - 1 Fahrzeug (Kosten: 268,55 EUR, Regress) 2012 - 1 Fahrzeug (Kosten: 514,07 EUR, Regress) 2017 - 1 Fahrzeug (Kosten: 448,41 EUR, Regress - Abschleppkosten) 2018 - 1 Fahrzeug (Kosten: 137,48 EUR, Regress) 2019 - 1 Fahrzeug (Kosten: 1.869,44 EUR, kein Regress) Diese Auskunft ergeht kostenfrei, da es sich um einen einfachen Fall einer Auskunftserteilung handelt (§ 10 Abs. 1 des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) https://bravors.brandenburg.de/gesetze/aig in Verbindung mit §§ 1, 2 Nr. 1 der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) (https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211823) handelt. Mit freundlichen Grüßen