Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen

Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Bremen stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schad…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230913]
Datum
10. Oktober 2021 18:06
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Bremen stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 230913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230913/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Senator für Inneres
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10.10.2021 teile ich Ihnen die Schadensmeldungen durch Betankung mit u…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230913]
Datum
14. Oktober 2021 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10.10.2021 teile ich Ihnen die Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen mit Stand vom 14.10.2021 mit: Jahr 2021 1. 848,00 EURO Regress Jahr 2020 1. 6.566,14 EURO Regress 2. 1.151,24 EURO Regress 3. 701,89 EURO Regress 4. 466,98 EURO kein Regress Summe: 8.886,25 EURO Jahr 2019 1. 757,02 EURO Regress 2. 967,65 EURO Regress Summe: 1.724,67 EURO Jahr 2018 1. 5.287,42 EURO kein Regress 2. 752,73 EURO Regress Summe: 6.040,15 EURO Jahr 2017 keine Jahr 2016 1. 4.116,23 EURO Regress Jahr 2015 1. 729,07 EURO Regress 2. 263,42 EURO Regress 3. 404,58 EURO kein Regress 4. 499,73 EURO kein Regress 5. 355,52 EURO Regress Summe: 2.252,32 EURO Nach dem Eintritt des Schadens erfolgt zunächst ein Rechnungsausgleich durch die Polizei Bremen. In der Regel wird die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter durch den Senator für Inneres in Regress genommen. In den Fällen, in denen die Beamt:innen in Regress genommen wurden, tragen diese die Kosten selbst (in der Regel ein Versicherer). In den anderen wenigen Fällen trägt die Kosten die Freie Hansestadt Bremen. Mit freundlichen Grüßen