Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen

Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Nordrhein-Westfalen stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230957]
Datum
11. Oktober 2021 14:51
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger augeschlüsselt nach Jahren von Schäden an Polizei-Einsatzfahrzeugen, welche im Land Nordrhein-Westfalen stationiert sind, bei welchen der jeweilige Schaden aus einer Betankung mit dem falschen Kraftstoff resultieren bzw. resultierten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 230957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230957/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 11. Oktober 2021 begehrten Sie Informationen über Schade…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: 2021-10-11 -BE - [geschwärzt], [geschwärzt] - Schadensmeldungen durch Betankung mit ungeeigneten Kraftstoffen [#230957] -
Datum
13. Oktober 2021 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB
image002.jpg
1,9 KB


Sehr [geschwärzt], mit Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 11. Oktober 2021 begehrten Sie Informationen über Schadensmeldungen, sowie Schadenshöhe und Kostenträger im Zusammenhang mit Fehlbetankungen bei Dienstkraftfahrzeugen der Polizei in NRW. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor, sodass ich Ihrem Antrag nicht nachkommen kann. Es erfolgt insgesamt keine zentrale Datensammlung in Bezug auf das von Ihnen angesprochene Thema. Im Auftrag [geschwärzt] Referat 433 - Logistik der Polizei Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Postanschrift: 40190 Düsseldorf Friedrichstraße 62 - 80, 40217 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 871 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.im.nrw<http://www.im.nrw/> [cid:image001.png@01D53C8E.C3EC17F0] [cid:image002.jpg@01D7C006.C4C99140]<https://www.im.nrw/nrw-zeigt-respekt-gemeinsam-ein-zeichen-setzen>