Schädigungen durch dauerhaftes Tragen von Masken

Ich weiß, dass es Anfragen mit dem folgenden Inhalt an verschiedenen Behörden Deutschlands bereits gab. Nur Antworten sind nicht zu finden. Ich möchte daher nun speziell an meinem Wohnort Sie als das zuständige Amt befragen.

Der Einfachheit halber zum Teil in kopierter Form:
"In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht. Das Fazit ist erschreckend: sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP Maske (ähnlich wie bei Stoffmasken) atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Die Auswirkungen sind so stark, dass der Doktorand die Probanden nur über einen Zeitraum von 30 min testen durfte, um sie nicht zu schädigen. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechtere Feinmotorik. (Die Studie ist im Internet frei einsehbar).
Auch Weltärztepräsident Montgomery warnt am Donnerstag, den 23.4. vor Masken. Er betont, dass bei unsachgemäßem Gebrauch die Masken gefährlich seien können. Im Stoff konzentrieren sich die Viren, beim Abnehmen berührt man dann die Gesichtshaut, somit gelangen die Viren über die Nasenschleimhaut und die Augen in den Körper - der schnellste Weg um sich zu infizieren!!
Am 30.01.2020 bestätigte Prof. Dr. Drosten in einem Interview, dass das Tragen von Masken das Virus nicht aufhalten könne. Sein Orginalzitat: "die technischen Daten dazu sind nicht gut für das Aufhalten mit der Maske."
Der Ansteckungsweg ist von unzähligen Fachleuten (u.a. Studie Prof. Dr. Streek) über die Aerosolen bestätigt worden, d.h. das man direkt angehustet oder angeniest werden muss um sich zu infizieren. Deshalb sind Hygienevorsichtsmaßnahmen, wie Händewaschen, in die Armbeuge husten oder niesen sowie Abstand halten der wirkungsvollste und nebenwirkungsfreiste Schutz."

Daher beantworten Sie mir bitte diese Fragen:
Welche Studie kann Schäden durch das dauerhafte Tragen von Masken entkräften?
Wie wirkt sich das dauerhafte Tragen von Masken psychisch auf Kinder aus?
Wer haftet bei Schäden durch das Tragen von Masken vollumfänglich?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schädigungen durch dauerhaftes Tragen von Masken [#195359]
Datum
16. August 2020 14:26
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich weiß, dass es Anfragen mit dem folgenden Inhalt an verschiedenen Behörden Deutschlands bereits gab. Nur Antworten sind nicht zu finden. Ich möchte daher nun speziell an meinem Wohnort Sie als das zuständige Amt befragen. Der Einfachheit halber zum Teil in kopierter Form: "In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht. Das Fazit ist erschreckend: sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP Maske (ähnlich wie bei Stoffmasken) atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Die Auswirkungen sind so stark, dass der Doktorand die Probanden nur über einen Zeitraum von 30 min testen durfte, um sie nicht zu schädigen. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechtere Feinmotorik. (Die Studie ist im Internet frei einsehbar). Auch Weltärztepräsident Montgomery warnt am Donnerstag, den 23.4. vor Masken. Er betont, dass bei unsachgemäßem Gebrauch die Masken gefährlich seien können. Im Stoff konzentrieren sich die Viren, beim Abnehmen berührt man dann die Gesichtshaut, somit gelangen die Viren über die Nasenschleimhaut und die Augen in den Körper - der schnellste Weg um sich zu infizieren!! Am 30.01.2020 bestätigte Prof. Dr. Drosten in einem Interview, dass das Tragen von Masken das Virus nicht aufhalten könne. Sein Orginalzitat: "die technischen Daten dazu sind nicht gut für das Aufhalten mit der Maske." Der Ansteckungsweg ist von unzähligen Fachleuten (u.a. Studie Prof. Dr. Streek) über die Aerosolen bestätigt worden, d.h. das man direkt angehustet oder angeniest werden muss um sich zu infizieren. Deshalb sind Hygienevorsichtsmaßnahmen, wie Händewaschen, in die Armbeuge husten oder niesen sowie Abstand halten der wirkungsvollste und nebenwirkungsfreiste Schutz." Daher beantworten Sie mir bitte diese Fragen: Welche Studie kann Schäden durch das dauerhafte Tragen von Masken entkräften? Wie wirkt sich das dauerhafte Tragen von Masken psychisch auf Kinder aus? Wer haftet bei Schäden durch das Tragen von Masken vollumfänglich?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Münster
Guten Morgen! Derartige Fragestellungen werden hier nicht bearbeitet, da für Studienprüfungen keinerlei Zeit beste…
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
AW: Schädigungen durch dauerhaftes Tragen von Masken [#195359]
Datum
17. August 2020 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen! Derartige Fragestellungen werden hier nicht bearbeitet, da für Studienprüfungen keinerlei Zeit besteht. Bitte wenden Sie sich an das Robert Koch Institut in Berlin. Gruß