Schädigungen durch permanentes Tragen von Masken

Anfrage an: Robert Koch-Institut

(Diese Anfrage stellte ich zuerst an das Gesundheitsamt Münster, doch ich bekam keine Antwort. Stattdessen verwies man mich an das RKI)

Ich weiß, dass es Fragestellungen mit dem folgenden Inhalt an verschiedenen Behörden Deutschlands bereits gab. Nur Antworten sind nicht zu finden, daher wende ich mich nun an Sie.

Der Einfachheit halber zum Teil in kopierter Form:
"In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht. Das Fazit ist erschreckend: sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP Maske (ähnlich wie bei Stoffmasken) atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Die Auswirkungen sind so stark, dass der Doktorand die Probanden nur über einen Zeitraum von 30 min testen durfte, um sie nicht zu schädigen. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechtere Feinmotorik. (Die Studie ist im Internet frei einsehbar).
Auch Weltärztepräsident Montgomery warnt am Donnerstag, den 23.4. vor Masken. Er betont, dass bei unsachgemäßem Gebrauch die Masken gefährlich seien können. Im Stoff konzentrieren sich die Viren, beim Abnehmen berührt man dann die Gesichtshaut, somit gelangen die Viren über die Nasenschleimhaut und die Augen in den Körper - der schnellste Weg um sich zu infizieren!!
Am 30.01.2020 bestätigte Prof. Dr. Drosten in einem Interview, dass das Tragen von Masken das Virus nicht aufhalten könne. Sein Orginalzitat: "die technischen Daten dazu sind nicht gut für das Aufhalten mit der Maske."
Der Ansteckungsweg ist von unzähligen Fachleuten (u.a. Studie Prof. Dr. Streek) über die Aerosolen bestätigt worden, d.h. das man direkt angehustet oder angeniest werden muss um sich zu infizieren. Deshalb sind Hygienevorsichtsmaßnahmen, wie Händewaschen, in die Armbeuge husten oder niesen sowie Abstand halten der wirkungsvollste und nebenwirkungsfreiste Schutz."

Daher beantworten Sie mir bitte diese Fragen:
Welche Studie kann Schäden durch das dauerhafte Tragen von Masken entkräften?
Wie wirkt sich das dauerhafte Tragen von Masken psychisch auf Kinder aus?
Wer haftet bei Schäden durch das Tragen von Masken vollumfänglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (Diese Anfrage stel…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schädigungen durch permanentes Tragen von Masken [#195397]
Datum
17. August 2020 08:58
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(Diese Anfrage stellte ich zuerst an das Gesundheitsamt Münster, doch ich bekam keine Antwort. Stattdessen verwies man mich an das RKI) Ich weiß, dass es Fragestellungen mit dem folgenden Inhalt an verschiedenen Behörden Deutschlands bereits gab. Nur Antworten sind nicht zu finden, daher wende ich mich nun an Sie. Der Einfachheit halber zum Teil in kopierter Form: "In einer Doktorarbeit der TU München von 2005 wurden die Auswirkungen beim Tragen u.a. von einfachen Schutzmasken untersucht. Das Fazit ist erschreckend: sofort nach Anlegen einer normalen dünnen OP Maske (ähnlich wie bei Stoffmasken) atmet man viel mehr ausgeatmetes CO2 ein. Die Auswirkungen sind so stark, dass der Doktorand die Probanden nur über einen Zeitraum von 30 min testen durfte, um sie nicht zu schädigen. Es kommt zu Müdigkeit, schnellerer Atmung, Herzunregelmäßigkeiten, Konzentrationsschwäche und schlechtere Feinmotorik. (Die Studie ist im Internet frei einsehbar). Auch Weltärztepräsident Montgomery warnt am Donnerstag, den 23.4. vor Masken. Er betont, dass bei unsachgemäßem Gebrauch die Masken gefährlich seien können. Im Stoff konzentrieren sich die Viren, beim Abnehmen berührt man dann die Gesichtshaut, somit gelangen die Viren über die Nasenschleimhaut und die Augen in den Körper - der schnellste Weg um sich zu infizieren!! Am 30.01.2020 bestätigte Prof. Dr. Drosten in einem Interview, dass das Tragen von Masken das Virus nicht aufhalten könne. Sein Orginalzitat: "die technischen Daten dazu sind nicht gut für das Aufhalten mit der Maske." Der Ansteckungsweg ist von unzähligen Fachleuten (u.a. Studie Prof. Dr. Streek) über die Aerosolen bestätigt worden, d.h. das man direkt angehustet oder angeniest werden muss um sich zu infizieren. Deshalb sind Hygienevorsichtsmaßnahmen, wie Händewaschen, in die Armbeuge husten oder niesen sowie Abstand halten der wirkungsvollste und nebenwirkungsfreiste Schutz." Daher beantworten Sie mir bitte diese Fragen: Welche Studie kann Schäden durch das dauerhafte Tragen von Masken entkräften? Wie wirkt sich das dauerhafte Tragen von Masken psychisch auf Kinder aus? Wer haftet bei Schäden durch das Tragen von Masken vollumfänglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 17.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.08.2020
Datum
17. August 2020 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 142-2020. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informati…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020
Datum
2. November 2020 18:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Es liegen uns keine amtlichen Informationen zu Ihren Fragen vor. zu 1.) Seitens des RKI werden derzeit keine Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von Mund-Nasen-Bedeckungen durchgeführt. Über mögliche Vorhaben dieser Art in den medizinischen Fachgesellschaften haben wir z.Zt. keine Kenntnis. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie hat eine Stellungnahme zum Tragen von Masken veröffentlicht, in dem auch auf gesundheitliche Aspekte eingegangen wird ("Stellungnahme der DGP zur Auswirkung von Mund-Nasenmasken auf den Eigen- und Fremdschutz bei aerogen übertragbaren Infektionen in der Bevölkerung", zu finden unter https://pneumologie.de/fileadmin/user_upload/COVID-19/2020-05-08_DGP_Masken.pdf ). Zu 2.) Hierzu sind uns keine Studienergebnisse bekannt. Zu 3.) Hierbei handelt es sich um eine konkrete rechtliche Fragestellung die nicht dem IFG unterfällt. Amtliche Informationen in Gestalt von bereits vorhandenen Rechtsgutachten zu der Fragstellung liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020 [#195397] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020 [#195397]
Datum
9. November 2020 09:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schädigungen durch permanentes Tragen von Masken“ vom 17.08.2020 (#195397) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195397/

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Robert Koch-Institut
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020 [#195397] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 17.08.2020 [#195397]
Datum
9. November 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag auf Informationszugang wurde umfassend mit dem Antwortschreiben vom 02.11.2020 beantwortet. Dem können wir inhaltlich keine weiteren amtlichen Informationen hinzufügen. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass wir auf weitere Nachfragen in derselben Sache künftig nicht mehr reagieren werden. Zur weiteren Information empfehlen wird die regelmäßig aktualisierten FAQs. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html?nn=13490888 Mit freundlichen Grüßen