Schädlingsbefall/ Mäuse und Rattenplage

In der Ackerstraße nr.14 (40233 Düsseldorf) steht nunmehr seit über 2 Jahren ein Lebensmittelgeschäft Leer. In den Räumlichkeiten lagern seidem von aussen gut einsehbar große Mengen Lebensmittel.
Mit großer Sorge beobachten die Umliegenden Restaurant- und Kioskbesitzer, sowie die Anwohner in letzter Zeit eine sich in diesem Schlaraffenland rasend vermehrende Ratten- und Mäusepopulation.
Apelle und Anfragen an den Besitzer der Immobilie blieben erfolglos. Auch das Ordnungsamt weist eine Zuständigkeit mit dem Argument "das ist Privatgrund, da können wir nichts machen" von sich.
Meine Frage ist nun welche Behörde an dieser stelle Zuständig ist.
Ich bitte im Nahmen aller Betroffenenum eine schnelle Antwort, da es nur eine frage der Zeit ist bis aus der situation Gesundheitsrisiken und Lebensqualitätsbeinträchtigungen erwachsen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schädlingsbefall/ Mäuse und Rattenplage [#196480]
Datum
2. September 2020 14:45
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Ackerstraße nr.14 (40233 Düsseldorf) steht nunmehr seit über 2 Jahren ein Lebensmittelgeschäft Leer. In den Räumlichkeiten lagern seidem von aussen gut einsehbar große Mengen Lebensmittel. Mit großer Sorge beobachten die Umliegenden Restaurant- und Kioskbesitzer, sowie die Anwohner in letzter Zeit eine sich in diesem Schlaraffenland rasend vermehrende Ratten- und Mäusepopulation. Apelle und Anfragen an den Besitzer der Immobilie blieben erfolglos. Auch das Ordnungsamt weist eine Zuständigkeit mit dem Argument "das ist Privatgrund, da können wir nichts machen" von sich. Meine Frage ist nun welche Behörde an dieser stelle Zuständig ist. Ich bitte im Nahmen aller Betroffenenum eine schnelle Antwort, da es nur eine frage der Zeit ist bis aus der situation Gesundheitsrisiken und Lebensqualitätsbeinträchtigungen erwachsen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196480/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Angesichts der Ausbreitung d…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Schädlingsbefall/ Mäuse und Rattenplage [#196480]
Datum
2. September 2020 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) verändert sich die Lage auch in Düsseldorf in kurzen Abständen. Für Fragen zum Thema Coronavirus hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse www.duesseldorf.de/corona Das Infotelefon für Tests und allgemeine Fragen (ausgenommen Freitestungen) ist unter folgender Rufnummer für Sie erreichbar: Mo - Fr: 07.30 bis 21.00 Uhr Sa: 08.00 bis 16.00 Uhr 0211 89-96090 Fax für Hörgeschädigte: 0211 89-35674 Versorgungshotline für Hilfebedürftige: Mo - Fr: 09.00 - 16.00 Uhr. 0211 89-98999 Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen: Mo - Fr 09.00 bis 16.00 Uhr 0211 89-90136 <<E-Mail-Adresse>> Beratungshotline für Erziehungsfragen, familiäre Konflikte und Umgangsprobleme: Mo - Fr: 09.00 bis 16.00 Uhr 0211 89-95334 Pflegebüro-Hotline bei Ausfall von Pflegekräften oder -diensten: Mo - Fr: 09.00 bis 14.00 Uhr 0211 89-98998 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen