Schadstoff Untersuchungen an den Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bezugnehmend auf unsere Beratung von anfragenden Schülern, Eltern und Lehrern ersuche ich um Zusendung der Schadstoffprüfberichte Asbest, Holzschutzmittel und PCB der Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium. Sollten diese Prüfberichte nicht mehr vorhanden sein, nehmen wir an, dass bereits neue - normgerechte Prüfungen beauftragt worden sind, um die Schüler und Lehrer nicht bei Gebäuden dieser Bauzeit anzunehmenden Schadstoffproblemen auszusetzen.
Mehr Infos zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit: https://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/schulen-und-kitas/

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    331,70 Euro
  • 0 Follower:innen
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Schadstoff Untersuchungen an den Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium [#243378]
Datum
15. März 2022 14:36
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf unsere Beratung von anfragenden Schülern, Eltern und Lehrern ersuche ich um Zusendung der Schadstoffprüfberichte Asbest, Holzschutzmittel und PCB der Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium. Sollten diese Prüfberichte nicht mehr vorhanden sein, nehmen wir an, dass bereits neue - normgerechte Prüfungen beauftragt worden sind, um die Schüler und Lehrer nicht bei Gebäuden dieser Bauzeit anzunehmenden Schadstoffproblemen auszusetzen. Mehr Infos zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit: https://www.eggbi.eu/gesundes-bauen-eggbi/schulen-und-kitas/ Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Josef Spritzendorfer Anfragenr: 243378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243378/ Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bergheim
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, in der o.g. Angelegenheit teile ich Folgendes mit: Die Fragestellung lautete …
Von
Kommunalverwaltung Bergheim
Betreff
Schadstoff Untersuchungen an den Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium
Datum
23. März 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, in der o.g. Angelegenheit teile ich Folgendes mit: Die Fragestellung lautete wie folgt: „Bezugnehmend auf unsere Beratung von anfragenden Schülern, Eltern und Lehrern ersuche ich um Zusendung der Schadstoffprüfberichte Asbest, Holzschutzmittel und PCB der Schulen Erft Gymnasium und Gutenberggymnasium.“ Nach § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG, Tarifstelle 1.3.2 würde für ein auskömmliche schriftliche Auskunft ein Vorbereitungsaufwand von ca. 6 Stunden entstehen. Hierin sind enthalten: - Heraussuchen der Unterlagen aus dem Archiv - Sichtung der Unterlagen und Herausfiltern der angefragten Informationen - Auswertung und Zusammenstellung der zur Beantwortung notwendigen Unterlagen - Prüfung der Unterlagen auf datenschutzrechtliche Belange - Ausheften und nach Anfertigung der Kopien wieder einsortieren der relevanten Dokumente In Anlehnung an unsere Verwaltungsgebührenordnung der Kreisstadt Bergheim (§§ 1 u. 2, Tarif-Nr. 1. d) ist hierfür eine Gebühr von 11,50 € je angefangene 15 Minuten zugrunde zu legen. Dies ergibt Gebühren in Höhe von 276,- €. Hinzu kommen die Gebühren für das Anfertigen der Kopien und den Versand der Unterlagen. Der genaue Umfang ist im Vorfeld der Recherche nicht abschätzbar. Wir gehen aktuell von ca. 100 DIN-A4-Seiten aus. Bei 0,80 € je Seite bei den ersten 10 Seiten und 0,50 € je Seite bei den weiteren Seiten, kämen also nochmal Gebühren von 53,- € hinzu. Vermutlich dürfte ein Maxibrief für den Versand der Unterlagen per Post notwendig sein. Dann kämen nochmal 2,70 € hierfür hinzu. Insgesamt kämen wir so auf Gebühren in Höhe von geschätzt 331,70 €. Ich bitte höflich um ein entsprechendes Feedback. Herzlichen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen