Schadstoffbelastung (Asbest) – ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese)

Auskunft darüber, ob die (Unter)Mieter der durch die Städtische Wohnungsbau GmbH (WBG) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der ehemaligen britischen Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) angemieteten Wohnhäuser über die Asbest-Belastung des Gebäudebestandes informiert wurden?

Hintergrund meines Auskunftsbegehrens ist, dass mir die BImA diesbezüglich mitgeteilt hat:

„Hinsichtlich der noch im Eigentum der BImA verbliebenen 35 Wohnhäuser kann ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass diese vollständig an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Celle vermietet sind. Die Wohnungsbaugesellschaft hat in Absprache mit der BImA das Ihnen bekannte Gutachten der Firma Wessling im Jahr 2017 in Auftrag gegeben. Als Auftraggeberin und Vertragspartnerin des Gutachters ist ihr das besagte Gutachten unmittelbar durch diesen vorgelegt worden. Inwieweit und in welcher Form die städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre Untermieter informiert, entzieht sich der Kenntnis der BImA.“ (siehe: https://fragdenstaat.de/a/182237)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    14. August 2020
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Marion Stein
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft darüb…
An Städtische Wohnungsbau GmbH Details
Von
Marion Stein
Betreff
Schadstoffbelastung (Asbest) – ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) [#186433]
Datum
12. Mai 2020 12:09
An
Städtische Wohnungsbau GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft darüber, ob die (Unter)Mieter der durch die Städtische Wohnungsbau GmbH (WBG) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der ehemaligen britischen Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) angemieteten Wohnhäuser über die Asbest-Belastung des Gebäudebestandes informiert wurden? Hintergrund meines Auskunftsbegehrens ist, dass mir die BImA diesbezüglich mitgeteilt hat: „Hinsichtlich der noch im Eigentum der BImA verbliebenen 35 Wohnhäuser kann ich Ihnen ergänzend mitteilen, dass diese vollständig an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Celle vermietet sind. Die Wohnungsbaugesellschaft hat in Absprache mit der BImA das Ihnen bekannte Gutachten der Firma Wessling im Jahr 2017 in Auftrag gegeben. Als Auftraggeberin und Vertragspartnerin des Gutachters ist ihr das besagte Gutachten unmittelbar durch diesen vorgelegt worden. Inwieweit und in welcher Form die städtische Wohnungsbaugesellschaft ihre Untermieter informiert, entzieht sich der Kenntnis der BImA.“ (siehe: https://fragdenstaat.de/a/182237)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186433 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Marion Stein
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Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffbelastung (Asbest) – ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) [#186433]
Datum
30. Juni 2020 07:20
An
Städtische Wohnungsbau GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Marion Stein
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Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffbelastung (Asbest) – ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) [#186433]
Datum
7. Juli 2020 16:10
An
Städtische Wohnungsbau GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Von
Marion Stein
Betreff
AW: Schadstoffbelastung (Asbest) – ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle (Neustadt Heese) [#186433]
Datum
9. Juli 2020 13:07
An
Städtische Wohnungsbau GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Städtische Wohnungsbau GmbH
Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle Sehr geehrte Frau Stein, zunächst bedanke ich…
Von
Städtische Wohnungsbau GmbH
Betreff
Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle
Datum
10. Juli 2020 07:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Stein, zunächst bedanke ich mich für Ihre Geduld und bitte die zeitverzögerte Antwort unsererseits zu entschuldigen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und kurz auf das Vertragskonstrukt der ehemaligen britischen Wohnsiedlung in Celles Neustadt eingehen: Die BImA hat die in ihrem Besitz befindlichen Objekte nicht, wie man aus der Antwort der BImA ableiten könnte, an die Städtische Wohnungsbau vermietet, sondern befand sich im direkten Vertragsverhältnis mit der Stadt Celle. Die Stadt Celle wiederum hat die Gebäude zum damaligen Zeitpunkt für die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten benötigt und in diesem Zuge uns, die WBG, mit der technischen Instandhaltung der Wohneinheiten beauftragt. Unabhängig davon wurden der WBG im Jahr 2017 die Gebäude der BImA zum Kauf angeboten. Gemäß unserer internen Richtlinien haben wir eine umfangreiche Kaufprüfung vorgenommen. Die Gutachten, die Aussagen zu Schadstoffbelastungen enthalten sollen, lagen uns zu diesem Zeitpunkt lediglich auszugsweise vor, so dass zu vermuten war, dass in einigen Bereichen der Gebäude Schadstoffbelastungen zu erwarten sind. Aus diesem Grund haben wir von einer Kaufabsicht bereits zu einem frühen Zeitpunkt Abstand genommen. Wer seinerzeit die Gutachten bei der Firma Wessling in Auftrag gegeben hat, ist uns nicht bekannt. Leider können wir somit auch nicht beantworten, ob durch die Auftraggeberin des Gutachtens, die Ergebnisse dessen, an die Mieter weitergegeben wurden. Inzwischen führen wir die regelmäßige Instandhaltung nur noch bei einem Bruchteil der Wohneinheiten aus und planen die vollständige Aufgabe der Objektpflege. Ich hoffe, dass ich Ihnen ausreichend Informationen zur Verfügung stellen konnte. Freundliche Grüße
Marion Stein
AW: Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle [#186433] Sehr geehrte<< Anrede >&…
An Städtische Wohnungsbau GmbH Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle [#186433]
Datum
17. Juli 2020 13:45
An
Städtische Wohnungsbau GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Da dem Untersuchungsbericht der WESSLING GmbH vom 15.05.2017 auf Seite 4 zu entnehmen ist, dass „im Zeitraum von 2007 – 2016 bereits Untersuchungen auf allgemeine Baustoffe durchgeführt wurden“ (siehe: https://datenraum.bundesimmobilien.de/public/documents/a93094d7c7dfa0b5641cdbf4a58a69d9c50a1d47), möchte ich Sie noch fragen, ob der WBG das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt ist? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 186433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186433/ Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Städtische Wohnungsbau GmbH
AW: Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle [#186433] Sehr geehrte Frau Stein, wie ber…
Von
Städtische Wohnungsbau GmbH
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 186433, ehemalige britische Wohnsiedlung in Celle [#186433]
Datum
20. Juli 2020 08:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, wie bereits in meiner letzten Mail vom 10.07.2020 geschildert, lagen die Untersuchungsergebnisse des Zeitraums 2007 bis 2016 lediglich auszugweise vor, so dass im Zuge einer möglichen Ankaufsbetrachtung seitens der WBG um vertiefende Untersuchungen gebeten wurde. Aufgrund der aus dieser vertieften Betrachtung resultierenden Ergebnisse hat sich die WBG dagegen entschieden, der BImA als Eigentümerin ein Kaufangebot zu unterbreiten. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten. Freundliche Grüße