Schadstoffbelastung – ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer ehemaligen britischen Wohnsiedlung in Celle wurden Schadstoffbelastungen mit Asbest festgestellt (siehe: https://datenraum.bundesimmobilien.de/public/documents/a93094d7c7dfa0b5641cdbf4a58a69d9c50a1d47).
Bitte teilen Sie mir mit,
(1) ob die Gebäudenutzer (Mieter) dieser Wohnsiedlung über die Schadstoffbelastung informiert wurden;
(2) in wie vielen Gebäuden dieser ehemaligen britischen Wohnsiedlung zwischenzeitlich Schadstoffuntersuchungen durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. März 2020
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19. Mai 2020
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Ein:e Follower:in
- Von
- Marion Stein
- Betreff
- Schadstoffbelastung – ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle [#182237]
- Datum
- 9. März 2020 10:25
- An
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Schadstoffbelastung der ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle
- Datum
- 10. März 2020
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Betreff
- WG: Schadstoffbelastung – ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle [#182237]; Zwischennachricht
- Datum
- 13. März 2020 09:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Schadstoffbelastung der ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle
- Datum
- 23. März 2020
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Marion Stein
- Betreff
- AW: Schadstoffbelastung der ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle [#182237]
- Datum
- 3. April 2020 12:54
- An
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Betreff
- WG: Schadstoffbelastung der ehemalige britischen Wohnsiedlung in Celle - VORE.O1018-17/20
- Datum
- 9. April 2020 10:26
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Schadstoffbelastung der ehemaligen britischen Wohnsiedlung in Celle
- Datum
- 27. April 2020
- Status
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