Schadstoffbelastung im sog. "Flachbau" im Innenhof der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
ANFRAGE NACH DEM BERLINER INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann man im sog. "Flachbau" im Innenhof der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin oft einen sehr unangenehmen, mitunter beißenden bzw. stechenden Geruch wahrnehmen. Das Atmen der Luft ist nicht angenehm. Nach einem längeren Aufenthalt in den Räumlichkeiten kommt es mitunter zu Kopfschmerzen.
Daraus ergibt sich folgende Anfrage:
1.) Liegen Gutachten oder sonstige Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung im sog. "Flachbau" im Innenhof der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin vor? Falls ja, dann senden Sie mir diese Unterlagen bitte zu.
2.) Liegen insbesondere Erkenntnisse vor, dass in dem genannten Gebäude Asbest verbaut wurde und dadurch eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes besteht?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum16. Januar 2023
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18. Februar 2023
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