Schadstoffe an Grundschule Lüne

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Besorgte Eltern baten uns um eine Stellungnahme zu den Schadstoff/Asbestproblemen an der Grundschule Lüne.
Mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz
http://www.eggbi.eu/beratung/rechtliche-grundlagen-fuer-wohngesundheit/auflistung-von-schadstoffbelastungen-in-schulen-und-kitas/#c1376 ersuchen wir Sie, uns die bisher vorliegenden entsprechenden Schadstoffberichte/ Gefährdungsbeurteilungen für eine externe Bewertung zur Verfügung zu stellen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    23. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Besorgte Elter…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Schadstoffe an Grundschule Lüne [#145850]
Datum
24. Mai 2019 08:24
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Besorgte Eltern baten uns um eine Stellungnahme zu den Schadstoff/Asbestproblemen an der Grundschule Lüne. Mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz http://www.eggbi.eu/beratung/rechtliche-grundlagen-fuer-wohngesundheit/auflistung-von-schadstoffbelastungen-in-schulen-und-kitas/#c1376 ersuchen wir Sie, uns die bisher vorliegenden entsprechenden Schadstoffberichte/ Gefährdungsbeurteilungen für eine externe Bewertung zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer
Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung weite…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
AW: Schadstoffe an Grundschule Lüne [#145850]
Datum
24. Mai 2019 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung weitergeleitet und um Antwort gebeten. Die Schadstoffberichte und -prüfungen werden in Kürze auch auf unserer Homepage https://www.hansestadtlueneburg.de veröffentlicht. Freundliche Grüße,
Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, im Anhang finden Sie die Schadstoffberichte und -prüfungen für die Grundschule…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
AW: Schadstoffe an Grundschule Lüne [#145850]
Datum
27. Mai 2019 16:22
Status
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, im Anhang finden Sie die Schadstoffberichte und -prüfungen für die Grundschule Lüne. Freundliche Grüße,

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Hansestadt Lüneburg
Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, nachfolgend sende ich Ihnen den Link zu der entsprechenden Internetseite, au…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
AW: Schadstoffe an Grundschule Lüne [#145850]
Datum
28. Mai 2019 09:52
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Spritzendorfer, nachfolgend sende ich Ihnen den Link zu der entsprechenden Internetseite, aus der der von Ihnen angefragte Sachverhalt beschrieben ist. Die aktuell angefertigten Gutachten sind dort unter "Dokumente" veröffentlicht. https://www.hansestadtlueneburg.de/Home-Hansestadt-Lueneburg/Stadt-und-Politik/Aktuelles-hansestadt-lueneburg/grundschule-luene-kein-asbestfund-bei-staubproben-im-treppenhaus-0.aspx Mit freundlichem Gruß

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