Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Hausstaub insbesondere für am Boden spielende Kleinkinder einen wichtigen Expositionspfad für toxikologisch bedenkliche Stoffe darstellen kann wurde im Zeitraum von 12/2012 bis 08/2015 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" durchgeführt (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html). Ausweislich des Abschlussberichts zu diesem Forschungsprojekt wurden zahlreiche Kenntnislücken identifiziert und demzufolge für eine bessere Quantifizierung der Hausstaubaufnahmemenge ein mehrstufiges Studienkonzept entwickelt.

Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Studien zwischenzeitlich durchgeführt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> da Hausstaub insbesondere für am Boden spielend…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Marion Stein
Betreff
Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen [#171067]
Datum
26. November 2019 14:14
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> da Hausstaub insbesondere für am Boden spielende Kleinkinder einen wichtigen Expositionspfad für toxikologisch bedenkliche Stoffe darstellen kann wurde im Zeitraum von 12/2012 bis 08/2015 vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) das Forschungsprojekt "Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen" durchgeführt (siehe: https://www.bfr.bund.de/de/schadstoffe_im_hausstaub__verbesserung_der_gesundheitlichen_bewertung_durch_ermittlung_der_tatsaechlichen_staubaufnahme_von_kindern_und_erwachsenen__schadstoffe_hausstaub_-193057.html). Ausweislich des Abschlussberichts zu diesem Forschungsprojekt wurden zahlreiche Kenntnislücken identifiziert und demzufolge für eine bessere Quantifizierung der Hausstaubaufnahmemenge ein mehrstufiges Studienkonzept entwickelt. Bitte teilen Sie mir mit, ob diese Studien zwischenzeitlich durchgeführt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 171067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171067 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.11.2019 Sehr geehrte Frau Stein, anliegend übersenden wir …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.11.2019
Datum
29. November 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, anliegend übersenden wir Ihnen unser heutiges Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.11.2019 [#171067] Sehr geehrte<< Anrede >>
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26.11.2019 [#171067]
Datum
31. Dezember 2019 11:47
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffe im Hausstaub: Verbesserung der gesundheitlichen Bewertung durch Ermittlung der tatsächlichen Staubaufnahme von Kindern und Erwachsenen“ vom 26.11.2019 (#171067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 171067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171067

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 26. November 2019 Sehr geehrte Frau Stein, anbei finden Sie u…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationszugangsgesetzen vom 26. November 2019
Datum
14. Januar 2020 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, anbei finden Sie unser Schreiben vorab per Email. Mit freundlichen Grüßen