Schadstoffemissionen des Kraftwerks Weisweiler bis zum aktuellen Jahr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider gibt es über das Kraftwerk Weisweiler (nähe Eschweiler), betrieben von der RWE Power AG keine aktuellen Schadstoffwerte. Die letzten öffentlich bekannt gemachten Werte sind im "European Industrial Emissions Portal" (siehe Direktlink unten oder mit manueller Suche auf der Webseite) verzeichnet und datieren das Jahr 2017.
Aus dem Grund bitte ich Sie, alle bekannten Werte auf dem Portal bis zum aktuellen Jahr 2021 nachzutragen, dem Portal zu übermitteln oder andernfalls mir alle Werte bestenfalls in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Werte sollten mindestens folgende Informationen umfassen:
- Kohlendioxid (CO2)
- Stickstoffoxide (NOx/NO2)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Schwefeldioxide (als SOx/SO2)
- Feinstaub (PM10)
- Anorganische Chlorverbindungen (als HCl)
- Anorganische Fluorverbindungen (als HF)
- Quecksilber und Verbindungen (als Hg)
- Zink und Verbindungen (als Zn)
- Kupfer und Verbindungen (als Cu)
- Nickel und Verbindungen (als Ni)
- Chrom und Verbindungen (als Cr)
- Arsen und Verbindungen (als As)
- Cadmium und Verbindungen (als Cd)
Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Dezember 2021
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2. Februar 2022
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