Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus

In der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Pirmasens vom 5.10.2009 heißt es unter TOP 1 (Sachstandsbericht Untersuchung Schul- und Kindergartengebäude):
"Festgestellte Belastungen lägen alle unter den vorgeschriebenen Grenzwerten. Ein Lüftungsplan sei aufgestellt und empfohlen worden, die betreffenden Räume regelmäßig feucht zu reinigen. Bei ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahmen sollten die belasteten Materialien Zug um Zug entfernt werden.

Der Vorsitzende merkt an [...]
Weiterhin teilt er mit, die im Gutachten gemachten Vorschläge würden umgesetzt und weitere Kontrollmessungen durchgeführt."

1) Bitte nennen Sie mir die "betroffenen Räume".
2) Bitte übermitteln Sie mir den aufgestellten Lüftungsplan.
3) Bitte geben Sie an, aus welchen der Räume das belastete Material mittlerweile entfernt ist.

Falls es Räume gibt, aus denen die belasteten Materialien noch nicht entfernt sind:
4) Bitte geben sie an, ob die betreffenden Räume weiterhin regelmäßig (in welchem Rythmus) feucht gereinigt werden.

5) Bitte geben Sie an, wann "weitere Kontrollmessungen" durchgeführt wurden, und nenne Sie mir die Messergebnisse.

6) Bitte geben Sie an, wann der Abschlussbericht, der dem Hauptausschuss zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen auf Brandschutz und Energieeffizenz dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt werden sollte (siehe Protokoll), diesem zur Verfügung gestellt wurde.

7) Bitte senden Sie Beamerpräsentation, welche im Portokoll als Anlage zur genannten Sitzungsniederschrift (Hauptausschusssitzung vom 5.10.2009) genannt wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
  • Kosten dieser Information:
    252,45 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Nieders…
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus [#26738]
Datum
23. Februar 2018 19:22
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Pirmasens vom 5.10.2009 heißt es unter TOP 1 (Sachstandsbericht Untersuchung Schul- und Kindergartengebäude): "Festgestellte Belastungen lägen alle unter den vorgeschriebenen Grenzwerten. Ein Lüftungsplan sei aufgestellt und empfohlen worden, die betreffenden Räume regelmäßig feucht zu reinigen. Bei ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahmen sollten die belasteten Materialien Zug um Zug entfernt werden. Der Vorsitzende merkt an [...] Weiterhin teilt er mit, die im Gutachten gemachten Vorschläge würden umgesetzt und weitere Kontrollmessungen durchgeführt." 1) Bitte nennen Sie mir die "betroffenen Räume". 2) Bitte übermitteln Sie mir den aufgestellten Lüftungsplan. 3) Bitte geben Sie an, aus welchen der Räume das belastete Material mittlerweile entfernt ist. Falls es Räume gibt, aus denen die belasteten Materialien noch nicht entfernt sind: 4) Bitte geben sie an, ob die betreffenden Räume weiterhin regelmäßig (in welchem Rythmus) feucht gereinigt werden. 5) Bitte geben Sie an, wann "weitere Kontrollmessungen" durchgeführt wurden, und nenne Sie mir die Messergebnisse. 6) Bitte geben Sie an, wann der Abschlussbericht, der dem Hauptausschuss zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen auf Brandschutz und Energieeffizenz dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt werden sollte (siehe Protokoll), diesem zur Verfügung gestellt wurde. 7) Bitte senden Sie Beamerpräsentation, welche im Portokoll als Anlage zur genannten Sitzungsniederschrift (Hauptausschusssitzung vom 5.10.2009) genannt wird.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus“ vom …
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus [#26738]
Datum
27. März 2018 20:53
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus“ vom 23.02.2018 (#26738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Pirmasens
Anfragen zu Schadstoffgutachten Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge nach dem Landestransparenzgesetz (LTrans…
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Betreff
Anfragen zu Schadstoffgutachten
Datum
28. März 2018 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anträge nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) RLP vom 23.02.2018 (#26738) sowie vom 16.12.2017 (#25731) liegen mir vor. Da es sich vorliegend um umfangreiche Fragestellungen handelt, waren verwaltungsintern eine Vielzahl von Stellen zu befragen bzw. hinzuzuziehen. Dies ist zwingend erforderlich, damit ich mir ein vollumfängliches Bild zur Art um Umfang Ihrer Anfragen machen kann. Leider ist eine zeitnahe Rückmeldungen aus den Fachämter aufgrund krankheits- und urlaubsbedingter Abwesenheiten nicht immer gewährleistet. Auch ist parallel ein Drittbeteiligungsverfahren mit externen Stellen durchzuführen. Meines Erachtens stehen beiden Anfragen auch in unmittelbarem Kontext, so dass ich Ihnen eine Mitteilung über den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge in einer gemeinsamen Zwischeninformation zukommen lasse. Wie Sie bereits in Ihrer Mitteilung vom 23. Februar 2018 selbst erwähnt hatten, sollen Sie nicht ad infinitum auf eine Antwort warten, jedoch müssen sich auch die transparenzpflichtigen Stellen an die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensabläufe halten. Ich sage Ihnen hiermit den Zugang der Zwischeninformation für beide Anträge in der Kalenderwoche 14 zu. Eine abschließende Entscheidung über die Anträge darf erst erfolgen, nachdem auch das Drittbeteiligungsverfahren bestandskräftig durchgeführt wurde. Diesbezüglich werde ich Ihnen auch unaufgefordert unverzüglich die entsprechenden Benachrichtigung mitteilen. Ich darf Sie aus den genannten Gründen weiterhin um Nachsicht bitten. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch telefonisch gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. April 2018
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
Stadtverwaltung Pirmasens
Kein Nachrichtentext
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. April 2018
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Informationsfreiheitsanfrage [#26738] Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nochmals auf meine Informationsfr…
An Stadtverwaltung Pirmasens Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage [#26738]
Datum
4. Juni 2018 14:52
An
Stadtverwaltung Pirmasens
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nochmals auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffgutachten, Konsequenzen daraus“ vom 23.02.2018 (#26738) sowie ihre Mitteilung 05.04.2017, II/50.6 StB in Erinnerung rufen. Der avisierte Kostenrahmen legt eine Bearbeitungszeit von einigen Stunden nahe - nicht von mehrere Monaten. Bitte teilen Sie mir die bereits vorliegenden Ergebnisse meiner Anfrage mit - auch dann, wenn die Stellungnahmen des Ingenieurbüros noch nicht vorliegen sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Pirmasens
Informationsfreiheitsanfrage [#26738] Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Nac…
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage [#26738]
Datum
6. Juni 2018 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Nachricht vom 04.06.2018. Herr Becker hat uns diese übermittelt, da dem Rechnungsprüfungsamt aufgrund einer internen Umorganisation u.a. der Aufgabenbereich "Anträge auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz" zugeordnet wurde. Leider können wir Ihre Anfrage noch nicht abschließend beantworten, da die Stellungnahmen der Fachämter noch nicht vollständig vorliegen. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass das zuständige Personal gewechselt hat (z.B. Schulverwaltungsamt und Hochbauamt). Infolgedessen sind viele Einzelrecherchen bzw. interne Unteranfragen notwendig, die doch mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich gedacht. Wir hoffen, dass Sie noch etwas Geduld aufbringen können. Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir schnellstmöglich die Beantwortung Ihrer Anfrage anstreben und auch darüber wachen, dass die Fachämter innerhalb einer angemessenen Zeitspanne antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Pirmasens
Akteneinsicht gewährt Aufgrund des Umfangs des Gutachtens ("komplett gefüllter Aktenordner incl. großformatig…
Von
Stadtverwaltung Pirmasens
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht gewährt
Datum
26. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
Aufgrund des Umfangs des Gutachtens ("komplett gefüllter Aktenordner incl. großformatiger Pläne") wird mir der Zugang in Form von Akteneinsicht mit Kopiermöglichkeit gewährt.