Schadstoffprobleme an der Realschule

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Beunruhigt durch aktuell bekanntgewordenen Asbestmessungen und frühere PCB- Sanierungen wandte sich ein besorgter Vater an mich, mit der Bitte um eine Einschätzung der Gesundheitsrisiken an der Realschule Südstadt. Berufend auf die unten angefügten Gesetze und auch bezugnehmend auf die Fürsorgepflicht von Schulen und deren Trägern gegenüber Schülern und auch Lehrern(!) ersuche ich daher um

Zusendung aller vorhandenen Prüfberichte zu
Asbest an der Realschule Südstadt, sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart, und der offensichtlich ebenfalls seit ca. 2002 bekannten
PCB- Belastungen (weiterer Schadstoffprüfungen?) an dieser Schule,

um den besorgten Eltern über eine verantwortungsvolle(?) Umgangsweise (leider aber offensichtlich bisher fehlender "Kommunikation"!!!) bezüglich der seit über 20 Jahren bekannten Belastungen - möglicherweise auch - bei Gebäuden dieser Bauzeit vorhandenen PAK- Belastungen und weitere Schadstoffe- berichten zu können.
Gerne werde ich meine entsprechende Stellungnahme zu den Prüfberichten auch Ihnen, den Elternvertretern sowie dem Personalrat der Schule zusenden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Realschule In der Südstadt (Paderborn) Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Schadstoffprobleme an der Realschule [#264233]
Datum
28. November 2022 10:10
An
Realschule In der Südstadt (Paderborn)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beunruhigt durch aktuell bekanntgewordenen Asbestmessungen und frühere PCB- Sanierungen wandte sich ein besorgter Vater an mich, mit der Bitte um eine Einschätzung der Gesundheitsrisiken an der Realschule Südstadt. Berufend auf die unten angefügten Gesetze und auch bezugnehmend auf die Fürsorgepflicht von Schulen und deren Trägern gegenüber Schülern und auch Lehrern(!) ersuche ich daher um Zusendung aller vorhandenen Prüfberichte zu Asbest an der Realschule Südstadt, sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart, und der offensichtlich ebenfalls seit ca. 2002 bekannten PCB- Belastungen (weiterer Schadstoffprüfungen?) an dieser Schule, um den besorgten Eltern über eine verantwortungsvolle(?) Umgangsweise (leider aber offensichtlich bisher fehlender "Kommunikation"!!!) bezüglich der seit über 20 Jahren bekannten Belastungen - möglicherweise auch - bei Gebäuden dieser Bauzeit vorhandenen PAK- Belastungen und weitere Schadstoffe- berichten zu können. Gerne werde ich meine entsprechende Stellungnahme zu den Prüfberichten auch Ihnen, den Elternvertretern sowie dem Personalrat der Schule zusenden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Josef Spritzendorfer Anfragenr: 264233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264233/ Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>

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