Schadstoffprüfung rote Straßenbeläge für Fahrradstrassen in Münster

Anfrage an: Stadt Münster

Gutachten von Schadstoffprüfung der diversen roten Strassenbeläge, die für die Fahrradstrassen in der Stadt Münster (Westfalen) verwendet wurden bzw. verwendet werden sollen und Aufträge für diese Art Prüfungen.

Ergebnis der Anfrage

Es gab nur eine nachträgliche von Stadt Münster beauftragte Prüfung von zwei eingefärbten Asphaltbeläge nach dem Schneefall im Februar 2021. Im Abrieb durch die Strassenräumung würde der Belag sowie der Streusalz festgestellt. Ein Kommentar zur Schädlichkeit des gefundenen Materials für Mensch und Umwelt wurde nicht genannt und war auch nicht beauftragt. Es ging nur um die Frage was sich im Schnee und Tauwasser befand.

Da es sich alle samt um zugelasse Baumaterialien handle wurden keine Prüfungen beauftragt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadstoffprüfung rote Straßenbeläge für Fahrradstrassen in Münster [#221954]
Datum
6. Juni 2021 23:28
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten von Schadstoffprüfung der diversen roten Strassenbeläge, die für die Fahrradstrassen in der Stadt Münster (Westfalen) verwendet wurden bzw. verwendet werden sollen und Aufträge für diese Art Prüfungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 221954 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Münster
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der verwendeten Baustoffe zur Rotfärbung von Fahrra…
Von
Stadt Münster
Betreff
Schadstoffprüfung rote Straßenbeläge für Fahrradstrassen in Münster [#221954]
Datum
7. Juli 2021 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der verwendeten Baustoffe zur Rotfärbung von Fahrradstraßen. Wir haben allgemein kein Schadstoffgutachten vor Verwendung der verschiedenen Baumaterialien beauftragt, da es sich jeweils um zugelassene Straßenbaustoffe und Einbauverfahren handelt. Lediglich als es beim starken Wintereinbruch Mitte Februar 2021 bei den Varianten mit rotem Asphalt zu rotem Schnee am Straßenrand kam, haben wir untersuchen lassen, wodurch diese Einfärbung hervorgerufen wird. Das uns vorliegende Gutachten habe ich Ihnen angehängt. Gerne verweise ich an dieser Stelle an unsere Pressemitteilung zu dem Thema, die Sie unter https://www.muenster.de/pressemeldungen/web/frontend/output/standard/search/1/design/standard/page/1/show/1066055 abrufen können. Mit freundlichen Grüße,