Schalldämmung Papillon

Ist eine Schalldämmung im Musik-Kaffee Papillon, Prühßstraße 49, 12105 Berlin vorhanden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
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Bo Fink
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bauamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Bo Fink
Betreff
Schalldämmung Papillon [#154486]
Datum
7. Juli 2019 11:22
An
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist eine Schalldämmung im Musik-Kaffee Papillon, Prühßstraße 49, 12105 Berlin vorhanden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bo Fink <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bo Fink

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Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Fink, in Beantwortung Ihrer Mail möchte ich zunächst festhalten, dass von Wänden und Decken zw…
Von
Bauamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Schalldämmung Papillon [#154486]
Datum
8. Juli 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fink, in Beantwortung Ihrer Mail möchte ich zunächst festhalten, dass von Wänden und Decken zwischen Räumen und/oder Nutzungseinheiten grundsätzlich immer ein gewisser Lärmschutz ausgeht. In diesem Zusammenhang verstehe ich Ihre Frage dahingehend, ob dieser für die von Ihnen angefragte Räumlichkeit ausreichend ist. In der zum Grundstück gehörenden Bauakte können Sie voraussichtlich diesbezüglich jedoch keine fundierte Aussage finden, da mögliche Decken- und Wandverkleidungen etc. bauordnungsrechtlich verfahrensfrei sind und somit der tatsächliche Zustand der Wände und Decken aus der Bauakte nichtabgelesen werden kann. Da Sie aber offensichtlich befürchten, dass der bestehende Lärmschutz nicht ausreichend ist, möchte ich Sie bitten, Ihre Lärmbeschwerde zur Gaststätte hinsichtlich der Einhaltung der TA-Lärm ggf. über das Ordnungsamt an das Umweltamt zu richten. Nur dort kann auch messtechnisch festgestellt werden, ob eine Immissionsgrenzwertüberschreitung vorliegt. Im Ergebnis dieser Regelung ist die Zuständigkeit des Fachbereichs Bauaufsicht zunächst nicht gegeben. Wenden Sie sich daher bitte ggf. eigenständig an die Fachbereiche Ordnungsamt und Umwelt. mit freundlichen Grüßen