Schallschutztechnische Berechnung

Anfrage an: Stadt Konstanz

die im Jahr 2018 vom Regierungspräsidium Freiburg geforderte "schallschutztechnische Berechnung eines Fachbüros", die ein Tempo 30 auf der Laube rechtfertigen.
(Quelle: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Kein-Tempo-30-mehr-auf-der-Konstanzer-Laube-Warum-die-Schilder-fuer-das-naechtliche-Limit-im-Moment-fehlen;art372448,9872677)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    26. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Jahr 2018 …
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schallschutztechnische Berechnung [#183497]
Datum
27. März 2020 10:17
An
Stadt Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Jahr 2018 vom Regierungspräsidium Freiburg geforderte "schallschutztechnische Berechnung eines Fachbüros", die ein Tempo 30 auf der Laube rechtfertigen. (Quelle: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Kein-Tempo-30-mehr-auf-der-Konstanzer-Laube-Warum-die-Schilder-fuer-das-naechtliche-Limit-im-Moment-fehlen;art372448,9872677)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183497 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Konstanz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Altstadtri…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
WG: Schallschutztechnische Berechnung [#183497]
Datum
6. April 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Altstadtring (Rheinsteig, Untere/Obere Laube/Bodanstraße) beruht auf dem Lärmaktionsplan der Stadt Konstanz, der 2018 vom Technischen und Umweltausschuss beschlossen wurde. Hier finden Sie weitere Informationen zum Lärmaktionsplan der Stadt Konstanz: https://www.konstanz.de/,Lde/start/leben+in+konstanz/laermschutz.html In der Sitzungsvorlage zum Technischen und Umweltausschuss können Sie den Lärmaktionsplan anschauen bzw. herunterladen: https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/to020?0&TOLFDNR=1013546 https://www.konstanz.sitzung-online.de/public/vo020?1&VOLFDNR=1003425&refresh=false Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Ich möchte meine Anfrage konkretisieren und bitte Sie um …
An Stadt Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Schallschutztechnische Berechnung [#183497]
Datum
6. April 2020 09:20
An
Stadt Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Rückmeldung. Ich möchte meine Anfrage konkretisieren und bitte Sie um die Zusendung der folgenden Information: Wie in der Presse ersichtlich wurde der erste Anlauf der Geschwindigkeitsbeschränkung vom Regierungspräsidium Freiburg gekippt, weil die rechtlichen Gegebenheiten fehlten. Unter anderem wurde hier konkret ein Gutachten gefordert. Da dieses Gutachten weiterhin fehlt: Wie rechtfertigt die Stadt Konstanz die Wiedereinführung der Begrenzung, ohne dass das geforderte Gutachten von einem Fachbüro erstellt wurde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183497 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Konstanz
Sehr geehrteAntragsteller/in der Lärmaktionsplan der Stadt Konstanz ist die von Ihnen angesprochene Grundlage ("G…
Von
Stadt Konstanz
Betreff
AW: WG: Schallschutztechnische Berechnung [#183497]
Datum
21. April 2020 00:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Lärmaktionsplan der Stadt Konstanz ist die von Ihnen angesprochene Grundlage ("Gutachten") für die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Laube. Der Lärmaktionsplan wurde von einem externen Fachbüro erstellt. Er enthält Berechnungen zur Lärmbelastung entlang der Hauptverkehrsstraßen sowie zu Lärmminderung durch die vorgesehenen Maßnahmen. Die Festlegung der Maßnahmen erfolgte im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen