Schallsimulation Brücke Wächtersbach

Anfrage an: DB Netz AG

Unterlagen (z. B. Planungsunterlagen, Berechnungsgrundlage, Gutachten) zur Schallsimulation [1] der geplanten Brücke Wächtersbach der Neubaustrecke zwischen Gelnhausen und Kalbach, welche das „Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut […] im Auftrag der Bahn untersucht“ hat.

[1] https://youtu.be/pNBo_I1G_lI

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    19. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen (z. B. Planungs…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schallsimulation Brücke Wächtersbach [#220420]
Datum
14. Mai 2021 22:35
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen (z. B. Planungsunterlagen, Berechnungsgrundlage, Gutachten) zur Schallsimulation [1] der geplanten Brücke Wächtersbach der Neubaustrecke zwischen Gelnhausen und Kalbach, welche das „Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut […] im Auftrag der Bahn untersucht“ hat. [1] https://youtu.be/pNBo_I1G_lI
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220420/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr Antragsteller/in auf Ihren UIG-Antrag vom 14. Mai 2021 übersenden wir Ihnen folgende Informationen: Im Rahm…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Schallsimulation Brücke Wächtersbach [#220420]
Datum
14. Juni 2021 04:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren UIG-Antrag vom 14. Mai 2021 übersenden wir Ihnen folgende Informationen: Im Rahmen des Kommunikationskonzeptes für die Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda haben wir die Überfahrt eines ICE und eines Güterzuges bei Tag und bei Nacht über zwei geplante Brückenbauwerke inklusive angenommener Lärmschutzmaßnahmen (3 m hohe Lärmschutzwand) in zwei Kommunen (Wächtersbach und Schlüchtern-Niederzell) akustisch und visuell simulieren lassen. Die Ergebnisse dieser Simulationen, mit denen das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut 2019 beauftragt wurde, dienen ausschließlich der Auralisation, d.h. dem akustisch erlebbar machen von einzelnen Zugfahrten. Die Präsentation der Untersuchungen trug zur Versachlichung der öffentlichen Diskussionen beim Thema Schall an Talbrücken bei. Der Film dient allein der Verbesserung der Transparenz in der Öffentlichkeit. Die Bewertungen im laufenden Raumordnungsverfahren und die Dimensionierung der gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzmaßnahmen in den künftigen Planfeststellungsverfahren dagegen basieren auf Berechnungen gemäß Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Die im genannten Film betrachtete Brücke (Wächtersbach) ist Teil der Antragsvariante IV. Sie überquert das Kinzigtal, ist knapp 1 km lang, maximal 18 m hoch und verläuft etwa 400 m südlich von Wächtersbach. Zur audiovisuellen Simulation der Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda im Bereich Wächtersbach sowie Schlüchtern-Niederzell hat sich das Heinrich-Hertz-Institut an den einschlägigen Berechnungsvorschriften orientiert. Die Berechnungen erfolgten für die dargestellten Standorte auf Basis der Planung zum Raumordnungsverfahren. Sie wurden vom HHI fachtechnisch visualisiert und in Videosequenzen integriert. Weiterhin wurde die zu erwartende Schallabstrahlung der Brückenbauwerke berechnet und dargestellt. Ein Gutachten wurde im Rahmen der Auralisation nicht erstellt, die entstandenen Filme (Wächtersbach und Schlüchtern-Niederzell) sind somit das finale Ergebnis. Über folgenden Link gelangen Sie zum zweiten Film der Schallsimulation in Niederzell (https://youtu.be/7lKInM3Wj1M). Die Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren, die Grundlage der Simulationen waren, finden Sie unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/trefferanz... Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße