🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Schalltechnische Untersuchungen zu Straßenverkehrslärmimmisionen

Gutachten zu Straßenverkehrslärmimmisionen (für Anwohner), die dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in den letzten 5 Jahren zur Stellungnahme vorgelegt wurden.

Mögliche Suchbegriffe wären z.B.:
- Antrag gemäß § 45 StVO
- Verkehrslärmemissionen
- Straßenverkehrslärmimmissionen
- Verkehrslärmuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung

Mögliche Suchbegriffe für Gutachter:
- AUD Cologne GmbH
- Kramer Schalltechnik GmbH

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schalltechnische Untersuchungen zu Straßenverkehrslärmimmisionen [#221652]
Datum
1. Juni 2021 11:47
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zu Straßenverkehrslärmimmisionen (für Anwohner), die dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in den letzten 5 Jahren zur Stellungnahme vorgelegt wurden. Mögliche Suchbegriffe wären z.B.: - Antrag gemäß § 45 StVO - Verkehrslärmemissionen - Straßenverkehrslärmimmissionen - Verkehrslärmuntersuchung - Schalltechnische Untersuchung Mögliche Suchbegriffe für Gutachter: - AUD Cologne GmbH - Kramer Schalltechnik GmbH
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221652/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!