Schäubles Anweisungen weiterhin gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Attac zu kämpfen

Schäubles Anweisungen weiterhin gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Attac zu kämpfen.

Die Presse berichtet mit Bezug auf eine kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke", dass auf Anweisung von Wolfgang Schäuble die Landesregierung Hessen weiter gegen die Gemeinnützigkeit vorgeht. Bitte senden Sie mir diesbezüglich die Kommunikation von Wolfgang Schäuble (Email, Post, Telefonprotokolle o.Ä. ) zu.

Mehr Informationen: http://www.fr.de/politik/attac-schaeuble-versus-attac-a-1327766

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2017
  • Frist
    15. September 2017
  • 3 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schäubles Anweis…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Schäubles Anweisungen weiterhin gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Attac zu kämpfen [#24302]
Datum
12. August 2017 19:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schäubles Anweisungen weiterhin gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Attac zu kämpfen. Die Presse berichtet mit Bezug auf eine kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke", dass auf Anweisung von Wolfgang Schäuble die Landesregierung Hessen weiter gegen die Gemeinnützigkeit vorgeht. Bitte senden Sie mir diesbezüglich die Kommunikation von Wolfgang Schäuble (Email, Post, Telefonprotokolle o.Ä. ) zu. Mehr Informationen: http://www.fr.de/politik/attac-schaeuble-versus-attac-a-1327766
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium der Finanzen
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Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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