Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband

Ist es, entgegen dem grundsätzlichen Schenkungsverbot in der bay. Verfassung und Art. 75 (4) bayGO, unbeanstandet zulässig und rechtswirksam, wenn eine Kommune mehrere Ortsnahe WV-Quellgrundstücke (vier, mit zusammen fast 90´000 m²) an einen WV-Zweckverband verschenkt, wenn es dafür
> lt. LFU dafür keine Rechtsgrundlage im WHG und bay.WG gibt,
> dem in einem Fall im fortbestehend rechtskräftigen WR-Beschluss ein ausdrückliches Übereignungsverbot entgegensteht (lies dazu im VVG Bestandsschutzgarantie durch Kommunen, Körperschaften, Behörden und Gerichte),
> lt. ZwV-Satzung keine Übereignungspflicht bestehen kann, weil dort in § 4 (7) festgelegt ist, dass sie nur "soweit erforderlich, zur unentgeltliche Nutzung zu überlassen sind"?
> keine technische Erforderlichkeit besteht,

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  • Datum
    26. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es, entgeg…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband [#219274]
Datum
26. April 2021 16:25
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es, entgegen dem grundsätzlichen Schenkungsverbot in der bay. Verfassung und Art. 75 (4) bayGO, unbeanstandet zulässig und rechtswirksam, wenn eine Kommune mehrere Ortsnahe WV-Quellgrundstücke (vier, mit zusammen fast 90´000 m²) an einen WV-Zweckverband verschenkt, wenn es dafür > lt. LFU dafür keine Rechtsgrundlage im WHG und bay.WG gibt, > dem in einem Fall im fortbestehend rechtskräftigen WR-Beschluss ein ausdrückliches Übereignungsverbot entgegensteht (lies dazu im VVG Bestandsschutzgarantie durch Kommunen, Körperschaften, Behörden und Gerichte), > lt. ZwV-Satzung keine Übereignungspflicht bestehen kann, weil dort in § 4 (7) festgelegt ist, dass sie nur "soweit erforderlich, zur unentgeltliche Nutzung zu überlassen sind"? > keine technische Erforderlichkeit besteht,
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 219274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219274/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserv…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband [#219274]
Datum
28. Mai 2021 07:26
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband“ vom 26.04.2021 (#219274) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Es handelt sich definitiv um eine Frage von Umweltrelevanz, denn es geht um die Erhaltung (i. S. d Landtagsbeschlusses vom März 1981) oder Auflassung (entgegen DIN 2000, 2. Standbein für redundante Versorgungssicherheit) von Wasserversorgungsgrundstücken/-Anlagen! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 219274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219274/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband [#219274]
Datum
28. Mai 2021 07:26
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband“ vom 26.04.2021 (#219274) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 219274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219274/
Leopold Mayer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserv…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband [#219274]
Datum
7. Juli 2021 11:05
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband“ vom 26.04.2021 (#219274) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 219274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219274/

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Leopold Mayer
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An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband [#219274]
Datum
7. Juli 2021 11:08
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
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