Schenkung von Quellgrundstücken an eine Wasserversorgungszweckverband
Ist es, entgegen dem grundsätzlichen Schenkungsverbot in der bay. Verfassung und Art. 75 (4) bayGO, unbeanstandet zulässig und rechtswirksam, wenn eine Kommune mehrere Ortsnahe WV-Quellgrundstücke (vier, mit zusammen fast 90´000 m²) an einen WV-Zweckverband verschenkt, wenn es dafür
> lt. LFU dafür keine Rechtsgrundlage im WHG und bay.WG gibt,
> dem in einem Fall im fortbestehend rechtskräftigen WR-Beschluss ein ausdrückliches Übereignungsverbot entgegensteht (lies dazu im VVG Bestandsschutzgarantie durch Kommunen, Körperschaften, Behörden und Gerichte),
> lt. ZwV-Satzung keine Übereignungspflicht bestehen kann, weil dort in § 4 (7) festgelegt ist, dass sie nur "soweit erforderlich, zur unentgeltliche Nutzung zu überlassen sind"?
> keine technische Erforderlichkeit besteht,
Anfrage eingeschlafen
-
Datum26. April 2021
-
28. Mai 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!