Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: r Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen;nächsten (geplanten/angesetzen) Termine für Verhandlungen der Verfahren bei den Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam

1. Übersicht/Liste/Auswertung der Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen bei der Schiedsstelle der Landeshauptstadt Potsdam

2. nächsten (geplanten/angesetzen) Termine für Verhandlungen der Verfahren bei den Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    8. August 2014
  • Frist
    9. September 2014
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
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Betreff
Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: r Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen;nächsten (geplanten/angesetzen) Termine für Verhandlungen der Verfahren bei den Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam [#6965]
Datum
8. August 2014 12:46
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Übersicht/Liste/Auswertung der Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen bei der Schiedsstelle der Landeshauptstadt Potsdam 2. nächsten (geplanten/angesetzen) Termine für Verhandlungen der Verfahren bei den Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Potsdam
Antw: Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: r Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen;nächs…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam: r Verfahren nach dem Täter-Opfer-Ausgleich in Strafsachen;nächsten (geplanten/angesetzen) Termine für Verhandlungen der Verfahren bei den Schiedsstellen der Landeshauptstadt= 20Potsdam [#6965] (Einga
Datum
8. August 2014 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen