Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung

Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten
- Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe)
- Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5%

aus den Jahren 2017-2022

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland Details
Von
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Betreff
Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
8. Dezember 2022 11:09
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten - Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe) - Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5% aus den Jahren 2017-2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264955/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08…
An Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland Details
Von
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Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
11. Januar 2023 06:56
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08.12.2022 (#264955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08…
An Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
23. Januar 2023 08:21
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08.12.2022 (#264955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, in einem ersten Schritt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW als vorgeordnete Stelle einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Nachsehen, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten, aber w…
Von
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
9. Februar 2023 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Nachsehen, dass Sie erst jetzt eine Antwort erhalten, aber wir mussten Ihre Anfrage intern prüfen. Leider können wir Ihnen die gewünschten Informationen nicht übersenden. Alle Angelegenheiten der Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII für das Rheinland sind noch analog archiviert. Um die gewünschten Informationen zusammenzustellen, müssten die entsprechenden Akten identifiziert, einzeln aus dem Archiv geholt und zudem ausgewertet werden. Damit handelt es sich nicht um eine "vorhandene" Information i.S.v. § 4 Abs. 1 IFG NRW. Insofern muss ich Ihren Antrag ablehnen. In dem entsprechenden Leitfaden des Innenministeriums NRW heißt es diesbezüglich: 4.3.2 Keine Informationsbeschaffungspflicht Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren. Eine behördliche „Beschaffungspflicht“ von Informationen besteht selbst dann nicht, wenn die nachgefragten Informationen aufgrund der bestehenden Zuständigkeiten eigentlich vorliegen müssten, faktisch aber nicht vorhanden sind . In diesem Falle weist der Informationsanspruch im Rahmen der ihm zukommenden Kontrollfunktion lediglich auf das bei der betroffenen Behörde offenbar vorhandene Vollzugsdefizit hin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich möchte auf die folgenden Punkte verweisen und bleibe bei meinem Auskunftsbegehren: "Die Beg…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
13. Februar 2023 07:35
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte auf die folgenden Punkte verweisen und bleibe bei meinem Auskunftsbegehren: "Die Begrenzung des Zugangsrechtes auf vorhandene Informationen bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, die erwünschten Informationen zu beschaffen" - die Dokumente liegen vor und müssen nicht beschafft werden - "oder Dokumente dem Auskunftsbegehren entsprechend aufzubereiten bzw. zu rekonstruieren." - die Dokumente müssen nicht aufbereitet werden, lediglich gescannt (Mailversand) oder kopiert (Postversand) werden. Eine Rekunstruktion ist nicht notwendig Eine mangelhafte Archivierung ist darüber hinaus kein Argument ein Auskunftsbegehren zu verweigern, vielmehr könnte es Anlass sein, erneut Beschwerde beim vorgeordneten Ministerium einzureichen. Des Weiteren entbindet ein Leitfaden nicht von Rechtsvorschriften, wobei die von Ihnen herangezogenen Punkte des Leitfadens bereits weiter oben widerlegt worden sind. Eine verspätete Reaktion von etwa 6 Wochen über die gesetzliche Frist4 Wochen von ist darüber hinaus nicht hinnehmbar, weshalb ich nun um eine zügige Bearbeitung und Übersendung der gewünschten informationen bitte. Es würde mich freuen, wenn mein Informationsbegehren ohne Rechtsmittel beantwortet werden kann. Ich schließe, wie ich eröffnet hatte: Ich bitte um Übersendung der angeforderten Informationen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264955/
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> auch nach Ihrer E-Mail vom heutigen Tage, 13.02.2023, halten wir an unser…
Von
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Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
13. Februar 2023 22:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auch nach Ihrer E-Mail vom heutigen Tage, 13.02.2023, halten wir an unserer Auffassung fest, dass es sich bei den von Ihnen verlangten Auskünften nicht um vorhandene Informationen i.S.d. IFG NRW handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08…
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Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
16. März 2023 12:41
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08.12.2022 (#264955) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Die verspätet gelieferten Argumente gegen eine Übersendung sind nicht nachvollziehbar, dieses wurde bereits argumentativ dargestellt. Im ersten Schritt habe ich heute Beschwerde bei Ihrem übergeordneten Ministerium eingereicht. Parallel lasse ich die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde prüfen. Bitte übersenden Sie umgehend die geforderten Informationen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2023 12:41
Status
Warte auf Antwort

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Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine Antwort vom 13.02.2023, die ich Ihnen in der Anlag…
Von
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
20. März 2023 08:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awschiedsstellenentscheidungenzugewinnmar.eml
5,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise auf meine Antwort vom 13.02.2023, die ich Ihnen in der Anlage erneut beigefügt habe und die in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bleibe bei meinem Informationsbegehren. Eine Beschwerde ist beim vorgeordneten Ministerium einger…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
1. April 2023 21:24
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bleibe bei meinem Informationsbegehren. Eine Beschwerde ist beim vorgeordneten Ministerium eingereicht worden. Bitte informieren Sie mich, inwiefern ein Datenschutzbeaftragter beteiligt wird, wenn die vorliegenden Informationen angeblich als "nicht vorhanden klassifiziert" werden. Es entsteht der Eindruck, dass vorhandene Informationen nicht preisgegeben werden sollen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Beteiligung eines Datenschutzbeauftagten nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264955/
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
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Von
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. April 2023 21:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre über das Ministerium eingereichte Beschwerde hat mich von dort errei…
Von
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
3. April 2023 09:17
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre über das Ministerium eingereichte Beschwerde hat mich von dort erreicht. Meine Stellungnahme zu dem Vorgang werde ich in Kürze an das Ministerium übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich danke für das freundliche Gespräch und ziehe meine Anfrage hiermit zurück. M…
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Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264955]
Datum
22. Mai 2023 14:01
An
Schiedsstelle für Jugendhilfe NRW, Landschaftsverband Rheinland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für das freundliche Gespräch und ziehe meine Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>