Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung

Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten
- Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe)
- Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5%

aus den Jahren 2017-2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schiedsstellen…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264957]
Datum
8. Dezember 2022 11:10
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten - Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe) - Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5% aus den Jahren 2017-2022
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264957]
Datum
11. Januar 2023 06:54
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08.12.2022 (#264957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Guten Tag, wir können Ihre Angelegenheit in keiner Abteilung zuordnen. Haben Sie ein Aktenzeichen oder Ansprechpa…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264957]
Datum
18. Januar 2023 12:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir können Ihre Angelegenheit in keiner Abteilung zuordnen. Haben Sie ein Aktenzeichen oder Ansprechpartner ? Handelt es sich hierbei vielleicht um eine Schwerbehinderung ? Daher bitten wir um Mitteilung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das ist erstaunlich! Die Anfrage richtet sich an die Schiedsstelle nach SGB VIII die in Streitfragen z…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264957]
Datum
23. Januar 2023 08:17
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das ist erstaunlich! Die Anfrage richtet sich an die Schiedsstelle nach SGB VIII die in Streitfragen zwischen öffentlichem und freien Jugendhilfeträger vermitteln soll. nach meiner Internetrechercher finde ich hier die folgenden Daten (ohne Gewähr): Prof. Dr. jur. Markus Fischer1 Prof. Dr. Rainer Pitschas2 Martin Mendel3 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinallee 97-101 Tel.: 06131 967-525 Fax: 06131 967-12525 <<E-Mail-Adresse>> www.lsjv.rlp.de vielleicht hilft dies weiter. Mit Blick auf die gesetzliche Frist, die mittlerweile überschritten ist, bitte ich um eine schnelle Abwicklung! mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Ihre Anfrage nach dem LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> In Ihrer Anfrage wünschen Sie im Zeitraum v…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG
Datum
1. Februar 2023 07:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> In Ihrer Anfrage wünschen Sie im Zeitraum von 2017 bis 2022 alle diejenigen (ggf. anonymisierten) Schiedsstellenentscheidungen gem. § 78g SGB VIII, in denen freie Träger zuvor die Anerkennung einer Gewinnmarge bzw. eine Auslastungsquote geringer als 96,5 % gefordert haben. Grundsätzlich müssen gem. § 78c SGB VIII Entgelte leistungsgerecht sein. Grundlage hierfür sind die in den Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale. Daraus folgt, dass jede Entscheidung einer Schiedsstelle gem. § 78g SGB VIII eine Einzelfallentscheidung darstellt. Einem öffentlich zugänglichen Aufsatz zur Aufgabenverteilung von Vertragsparteien, Schiedsstelle und Verwaltungsgericht nach den §§ 78b und 78g SGB VIII, der beispielhaft auf ein Verfahren in dem von Ihnen angefragten Zeitraum eingeht, können Sie entnehmen, dass zur Abmilderung von wirtschaftlichen Risiken sowohl prospektiv verhandelte Pflegesätze als auch der Auslastungsgrad geeignete Instrumente darstellen: https://docplayer.org/108247578-Zur-aufgabenverteilung-von-vertragsparteien-schiedsstelle-und-verwaltungsgericht-nach-den-78b-und-78g-sgb-viii.html In dem von Ihnen erfragten Zeitraum wurden in Rheinland-Pfalz fünf Verfahren der Schiedsstelle gem. § 78g SGB VIII geführt. In einem Verfahren gab es keine Forderung bzgl. einer Auslastungsquote seitens des Antragstellers, in zwei Verfahren wurde eine Auslastungsquote von je 92% gefordert und in zwei weiteren Verfahren von 94,5% bzw. 94%. Die Schiedsstelle gem. § 78g SGB VIII hat in diesen Verfahren dreimal eine Auslastungsquote in einer Höhe von 94% sowie zweimal in einer Höhe von 96% entschieden. Zu berücksichtigen ist, dass die Entscheidungen aufgrund des Zusammenwirkens vielfacher Faktoren Einzelfallentscheidungen sind, welche nicht auf andere Verfahren übertragen werden können. Aufgrund der besonderen Schutzpflicht gegenüber den beteiligten Parteien in einem Schiedsstellenverfahren sowie des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Bearbeitungsaufwandes bei der Anonymisierung der entsprechenden Schiedsstellenentscheidungen können diese leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Wir hoffen, wir konnten Ihnen bei Ihrer Frage behilflich sein. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#264957] Guten Tag, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Leider muss ich um di…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#264957]
Datum
2. Februar 2023 14:32
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Leider muss ich um die Begründungen der Urteile bitten. Hierzu würde auch ein Auszug aus den Urteilen reichen. Den bereits erhaltenen Schiedsstellenurteilen aus anderen Bundesländern entnehme ich, dass die Daten der beteiligten Parteien lediglich auf der ersten Seite der Schiedsstellenurteile vermerkt sind, eine Anonymisierung sollte insofern ohne großen Aufwand möglich sein. Ebenso sind z.B. Urteile der BGH und SGH öffentlich abrufbar. Die Vorgaben des Transparenzgesetztes sind höher einzustufen, als eine nicht nachvollziehbare Schutzpflicht gegenüber den beteiligten Partein, denen aus der Informationsweitergabe kein Schaden entstehen sollte. Insofern muss ich auf Übersendung der Urteile oder der relevanten Passagen (Antrag, Urteil, Begründung, ggf. Bezug auf Rechtsgrundlagen) bestehen. Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#264957] Sehr << Antragsteller:in >> Sie bestehen weiterhin darauf, d…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG [#264957]
Datum
22. Februar 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Sie bestehen weiterhin darauf, die Begründungen der jeweiligen Schiedsstellenbeschlüsse in anonymisierter Form zu erhalten. Gem. §§ 1, 2 Landestransparenzgesetz (LTransG) besteht grundsätzlich auch ein solcher Anspruch. Jedoch ist nach § 16 LTransG ein Antrag auf Informationszugang dann abzulehnen, sofern entgegenstehende andere Belange vorliegen. Hierzu gehört unter anderem, wenn durch die Weitergabe eine Verletzung von geistigen Eigentum oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen vorläge (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 LTransG) oder die Offenbarung von Informationen über personenbezogene Daten Dritter (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 LTransG) eintreten würde. Da in den Schiedstellenbeschlüssen Bilanzen und Kalkulationen Rückschlüsse auf die Antragsteller zulassen und einzig die Anonymisierung der Daten der beteiligten Parteien keinen ausreichenden Schutz gewährleisten, liegen entgegenstehende andere Belange vor. Daneben schreibt § 13 Abs. 1 LTransG vor, dass die transparenzpflichtige Stelle Dritten, deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gibt, sofern wie hier Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben können. Eine Weitergabe kann also erfolgen, wenn die Betroffenen ausdrücklich eingewilligt haben oder die Offenbarung durch Rechtsvorschrift oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Ebenso ist dem Antrag auf Informationszugang stattzugeben, wenn durch Unkenntlichmachung oder auf andere Weise der Schutz von personenbezogenen Daten gewahrt bleibt. Daher haben wir die Parteien mit der Bitte angeschrieben, die Einwilligung für die Weitergabe der Beschlüsse zu erteilen und die Möglichkeit angeboten gegebenenfalls eigene gewünschte Schwärzungen vorzunehmen. Nach § 13 Abs. 2 LTransG gilt die Einwilligung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die transparenzpflichtige Stelle vorliegt. Dies gilt auch als formelle Voraussetzung im Rahmen des § 16 LTransG. Erst im Anschluss ist durch die vorzunehmende Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Anspruch auf Informationszugang nach Maßgabe der in § 1 genannten Zwecke zu berücksichtigen (§ 17 LTransG). Traudel Susanne Boxheimer (Behördliche Transparenzbeauftragte)
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Einwilligung Sehr << Antragsteller:in >> leider konnten die Anschreiben an die Träger postalisch nic…
Sehr << Antragsteller:in >> leider konnten die Anschreiben an die Träger postalisch nicht alle zugestellt werden, sodass wir erneut versenden mussten. Daher können wir Ihnen erst nach dem 12.04.2023 den Sachstand über die Einwilligungen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Einwilligung [#264957] Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Einlassungen erachte ich nicht als schlüssig. G…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einwilligung [#264957]
Datum
16. März 2023 12:01
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Einlassungen erachte ich nicht als schlüssig. Gefordert sind ANONYMISIERTE Urteile. Wie bereits erwähnt, sind flankierende Unterlagen wie Bilanzen (die auch anonymisiert werden können!) zunächste nicht relevant für unsere Anfrage. Ich zitiere aus meiner letzten Nachricht: "Insofern muss ich auf Übersendung der Urteile oder der relevanten Passagen (Antrag, Urteil, Begründung, ggf. Bezug auf Rechtsgrundlagen) bestehen." Eine erfolgreiche Anonymisierung vorausgesetzt, ist eine Zustimmung der beteiligten Träger nicht notwendig. Bitte übersenden Sie mir die geforderten Unterlagen umgehend! Sollten Sie eine Anonymisierung nicht durchführen können bitte ich um Rückmeldung und (mir erst einmal nicht vorstellbare) Begründung. Ich behalte mir den Beschwerde- und Rechtsweg vor und bitte um Benennung des Ihnen übergeordneten Ministeriums. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
AW: Einwilligung [#264957] Sehr << Antragsteller:in >> wir halten an dem mitgeteilten eingeleiteten V…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
AW: Einwilligung [#264957]
Datum
16. März 2023 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir halten an dem mitgeteilten eingeleiteten Vorgehen fest, die Träger zu befragen. Es stehen noch Antworten aus, deren Rechtskraft wir zudem abwarten müssen. Bitte teilen Sie uns zwischenzeitlich mit, ob Sie etwaige die Kosten der Schwärzungen aufkommen. Zur Prüfung, ob unser Vorgehen rechtmäßig ist, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden (Postfach 30 40, 55020 Mainz). Zu Ihrer Information weisen wir Sie auf die rheinlandpfälzischen Regelungen hin: Landestransparenzgesetz § 16 Entgegenstehende andere Belange (1) Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform hat zu unterbleiben, soweit 1. Rechte am geistigen Eigentum oder an Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verletzt würden, 2. durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten Dritter offenbart würden, 3. Informationen dem Statistikgeheimnis unterliegen, es sei denn, die Betroffenen haben eingewilligt, die Offenbarung ist durch Rechtsvorschrift erlaubt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die transparenzpflichtige Stelle durch Unkenntlichmachung oder auf andere Weise den Schutz der personenbezogenen Daten wahrt. (2) Vor der Entscheidung über die Offenbarung der durch Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 geschützten Informationen ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Verwaltungsvorschrift zum Landestransparenzgesetz (VV-LTranspG) 16.1.7 Der transparenzpflichtigen Stelle steht ein Wahlrecht bei der Frage zu, ob sie zunächst versucht, eine Einwilligung in die Offenbarung der personenbezogenen Daten einzuholen, oder ob sie ohne diesen Versuch unmittelbar Schwärzungen vornimmt. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Beschlüsse der Schiedstelle Sehr << Antragsteller:in >> für das Übersenden der geschwärzten Beschlüss…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
Beschlüsse der Schiedstelle
Datum
24. März 2023 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für das Übersenden der geschwärzten Beschlüsse fallen auslagen in der Höhe von 5 Euro an. Personalkosten, die im dreistelligen Bereich entstanden sind, werden nicht erhoben, da § 24 LTranspG vorsieht, dass Fragestellende nicht von Fragen abgehalten werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschlüsse der Schiedstelle [#264957] Guten Tag, ich denke wir sind uns einig, dass die Regelungen, die Infor…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der Schiedstelle [#264957]
Datum
25. März 2023 08:49
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich denke wir sind uns einig, dass die Regelungen, die Informationen von Kosten entkoppeln sinnvoll und notwendig sind. Gerne übernehme ich die Auslagen in Höhe von 5 €. Bitte benennen Sie mir hierfür die notwendigen Daten (Re-Nr o.ä. und Bankdaten) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschlüsse der Schiedstelle [#264957] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidu…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschlüsse der Schiedstelle [#264957]
Datum
18. April 2023 11:07
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung“ vom 08.12.2022 (#264957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen. Wie bereits erwähnt bin ich bereit, die Kosten in Höhe von 5 € zu tragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
WG: Anlagen zur vorherigen Mail- Anschreiben und Beschluss Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
WG: Anlagen zur vorherigen Mail- Anschreiben und Beschluss
Datum
18. April 2023 11:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die geschwärzten Beschlüsse und den Kostenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anlagen zur vorherigen Mail- Anschreiben und Beschluss [#264957] Guten Tag, ich habe soeben die Zahlung d…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anlagen zur vorherigen Mail- Anschreiben und Beschluss [#264957]
Datum
26. April 2023 10:35
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe soeben die Zahlung der Auslagen in die Wege geleitet, bitte verzeihen Sie die Verzögerung. Bezüglich der SChwärzungen möchte ich anmerken, dass diese auffällig umfangreich erfolgt sind. Es ist schwer vorstellbar, dass die gesamten Passagen einen RÜckschluss auf die Identität der Träger gegeben hätten. Im Beschluss 31-10-2018 wurde darüber hinaus die Seite 2, "Begründung" geschwärzt. Ich bitte um Prüfung, ob diese Schwärzung gerechtfertigt ist, da sie wesentliche Interessen der Anfrage betrifft. mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264957/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
WG: Beschluss 31.10.2018 Anfrage Frag den Staat Sehr << Antragsteller:in >> es sind leider tatsächlic…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Schiedsstelle nach §78g SGB VIII
Betreff
WG: Beschluss 31.10.2018 Anfrage Frag den Staat
Datum
3. Mai 2023 15:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> es sind leider tatsächlich einige Stellen zu viel geschwärzt worden, sodass ich es nun korrigiert habe. Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen