Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung

Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten
- Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe)
- Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5%

aus den Jahren 2017-2022

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264953]
Datum
8. Dezember 2022 11:08
An
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schiedsstellentscheidung (ggf. anonymisiert) zu den Streitpunkten - Forderungen freier Träger auf Anerkennung einer Gewinnmarge (alternativ Risikomarge oder verwandte Begriffe) - Forderungen freier Träger auf Auslastung geringer 96,5% aus den Jahren 2017-2022
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264953/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> Ihnen zunächst einmal einen guten Start in das neue Jahr und alles Gute f…
Von
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264953]
Datum
4. Januar 2023 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihnen zunächst einmal einen guten Start in das neue Jahr und alles Gute für 2023! Anbei finden Sie drei Schiedsstellenentscheidungen zu den von Ihnen genannten Streitpunkten. Gebühren entstehen für Sie in diesem Fall nicht. Weitere Beschlüsse der Schiedsstelle dürften in den kommenden Wochen und Monaten anonymisiert werden - genauer eingrenzen lässt sich dies zeitlich leider nicht, da auch die Arbeitsbelastung aus anderen Aufgabenbereichen eine wesentliche Rolle spielt. Die bisherige Spruchpraxis Schiedsstelle ist mit Bezug auf die angesprochenen Themen bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr beständig/gleichbleibend. Die angehangenen Entscheidungen geben somit einen guten Einblick. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte erlauben Sie mir noch, eventuelle Missverständnisse auszuschließen: Von Inte…
An Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264953]
Datum
18. Januar 2023 13:31
An
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte erlauben Sie mir noch, eventuelle Missverständnisse auszuschließen: Von Interesse sind für uns Urteile zu den Themen Auslastung und Gewinnmarge, wobei diese Stichworte nicht in Kombination vorliegen müssen. Sprich: Urteile zu "Auslastung", Urteile zu "Gewinnmargen" und Urteile zu "Auslastung und Gewinnmarge". Sollten noch Urteile zu den einzelnen beiden Kategorieren vorliegen, bitte ich um Übersendung. Sollten alle benannten Kategorieren mit den übersandten Urteilen abgedeckt sein, möchte ich bereits hier für die schnelle und unkomplizierte Beandwortung herzliche danken! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264953/

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Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Sehr << Antragsteller:in >> die angesprochenen Themen wurden/werden häufig in Kombination streitig ge…
Von
Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII, Westfalen-Lippe
Betreff
AW: Schiedsstellenentscheidungen zu Gewinnmarge und Auslastung [#264953]
Datum
19. Januar 2023 08:04
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die angesprochenen Themen wurden/werden häufig in Kombination streitig gestellt und in diesen Fällen entsprechend auch gemeinsam behandelt. Die Gewinnmarge/das Risiko wurde vor einiger Zeit in Verhandlungen neu eingebracht, vor allem vorangehende Verfahren haben teils lediglich die Auslastung behandelt. Wie bereits erwähnt, werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beschlüsse anonymisiert, bei anhaltendem Interesse könnten Sie mich hier gerne erneut kontaktieren. Mit freundlichem Gruß