SchILD-NRW / SchILD-zentral

- Die initialkosten für die Entwicklung und die jährlichen Kosten für Lizenz, Betrieb, Weiterentwicklung der SchILD-nrw / SchILD-zentral Software der Ribeka GmbH.
- Die Ausschreibung, die Angebote und die Entscheidungsfindung bzw. die Gründe die zur "Anschaffung" dieser Software geführt haben.
- Wer hat diese Software auf technische Sicherheit geprüft und abgesegnet.
- die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von SchILD-nrw / SchILD-zentral als Softwarelösung als Schulverwaltungssoftware führten
- Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu SchILD-nrw / SchILD-zentral; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Schüler:innen-Daten keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde
- die Verträge über die Verwendung von SchILD-nrw / SchILD-zentral
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMS) nach Art. 32 DSGVO

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SchILD-NRW / SchILD-zentral [#279846]
Datum
25. Mai 2023 23:49
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die initialkosten für die Entwicklung und die jährlichen Kosten für Lizenz, Betrieb, Weiterentwicklung der SchILD-nrw / SchILD-zentral Software der Ribeka GmbH.<< Antragsteller:in >> - Die Ausschreibung, die Angebote und die Entscheidungsfindung bzw. die Gründe die zur "Anschaffung" dieser Software geführt haben.<< Antragsteller:in >> - Wer hat diese Software auf technische Sicherheit geprüft und abgesegnet.<< Antragsteller:in >> - die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von SchILD-nrw / SchILD-zentral als Softwarelösung als Schulverwaltungssoftware führten<< Antragsteller:in >> - Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu SchILD-nrw / SchILD-zentral; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Schüler:innen-Daten keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde<< Antragsteller:in >> - die Verträge über die Verwendung von SchILD-nrw / SchILD-zentral<< Antragsteller:in >> - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO << Antragsteller:in >> - Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMS) nach Art. 32 DSGVO Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279846 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279846/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis da…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
25. Mai 2023 23:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Dorothee Feller oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG SchILD…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
SchILD-NRW / SchILD-zentral [#279846]
Datum
5. Juli 2023 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG SchILD-NRW / SchILD-zentral [#279846] 1. Die Initialkosten für die Entwicklung und die jährlichen Kosten für Lizenz, Betrieb, Weiterentwicklung der SchILD-nrw / SchILD-zentral Software der Ribeka GmbH. 2. Die Ausschreibung, die Angebote und die Entscheidungsfindung bzw. die Gründe die zur "Anschaffung" dieser Software geführt haben. 3. Wer hat diese Software auf technische Sicherheit geprüft und abgesegnet. 4. die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von SchILD-nrw / SchILD-zentral als Softwarelösung als Schulverwaltungssoftware führten 5. Wenn erstellt: die Datenschutzfolgeabschätzung zu SchILD-nrw / SchILD-zentral; ansonsten: Die Gründe, warum keine trotz Datenerhebung von Schüler:innen-Daten keine Datenschutzfolgeabschätzung erstellt wurde 6. die Verträge über die Verwendung von SchILD-nrw / SchILD-zentral 7. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO 8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMS) nach Art. 32 DSGVO Aus Gründen der besseren Bezugnahme wurden die beantragten Informationen durch das MSB nummeriert. Vorbemerkung: Das Produkt Schild-Zentral ist eine Dienstleistung der Firma Ribeka, es wurde nicht durch das MSB beauftragt, ist nicht im Besitz des MSB und wird auch nicht durch das MSB vertrieben. Die Entscheidung zur Nutzung und Vertragsabschluss erfolgen autonom durch die jeweiligen Schulen/Schulträger. Hierzu liegen dem Ministerium für Schule und Bildung in NRW (MSB) daher keinerlei Unterlagen vor. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG) sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Im Folgenden beziehen sich alle Aussagen ausschließlich auf das Programm Schild-NRW. 1. Die Initialkosten für die Entwicklung von Schild-NRW beliefen sich im Jahre 2000 auf 154.512,00 DM. Die Kosten für die Wartung von Schild-NRW belaufen sich auf jährlich 36.440 Euro zzgl. MwSt. Arbeiten, die über die Wartungsvereinbarung hinausgehen, werden mit einem Tagessatz vergütet. Über die Höhe des Tagessatzes wurde mit der Firma Ribeka ein Stillschweigen vereinbart und wird daher gem. § 8 IFG zum Schutz von Geschäftsgeheimissen nicht zugänglich gemacht. 2. Die Ausschreibung aus dem Jahre 2000 ist in den Anlagen 1 und 2 dokumentiert. In Anlage 2 wird auch die Entscheidungsfindung zur Auswahl aus den 14 eingegangenen Angeboten beschrieben. 3. Die Abnahme von Schild-NRW erfolgte durch Auftraggeber und Auftragnehmer. Die im Laufe der Jahre eingepflegten Änderungen werden nach Fertigstellung auch in diesem Rahmen abgenommen. Da es sich bei Schild-NRW um eine lokale Desktop-Anwendung handelt, die auf separaten Clients ausgeführt wird, die von den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden und nicht um eine Software, die im Internet erreichbar ist, werden die technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO vor Ort durchgeführt. (siehe Punkt 8) 4. Die Auswahlkriterien, die zur Auswahl von Schild-NRW führten, können der Ausschreibung (Anhang 2) entnommen werden. 5. Eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) auf Ebene des MSB ist für den Betrieb von Schild-NRW nicht notwendig, da keine zentrale Datenverarbeitung in Verantwortung des MSB erfolgt. Schild-NRW ist ein Softwareangebot, neben anderen auf dem Markt befindlichen. Die Schulen/Schulträger entscheiden, welche Software sie nutzen. Wie bei Nutzung jedes anderen marktgängigen Angebots obliegt die Durchführung einer DSFA bzw. die Prüfung der Notwendigkeit dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen. Angesichts von Umfang und Art der auf Ebene einer Einzelschule üblichen Verarbeitung von personenbezogenen Lehrer- und Schülerdaten für schulische Zwecke besteht nach hiesiger Einschätzung in der Regel keine Verpflichtung der Schulleitung, eine DSFA durchzuführen. Ohnehin sind Verfahren, die bei Inkrafttreten der DSGVO bereits angewendet wurden, von einer DSFA ausgenommen, wenn zuvor bereits ein Verfahrensverzeichnis erstellt war, die seinerzeitige Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten erfolgte, der Verarbeitungsvorgang noch immer auf dieselbe Art durchgeführt wird und sich das mit dem Verarbeitungsvorgang verbundene Risiko nicht geändert hat. 6. Da es sich um eine vom MSB für Schulen kostenfrei bereitgestellte Software handelt, die von den Schulen freiwillig genutzt werden kann, liegen dem MSB keine Verträge zur Verwendung von Schild-NRW vor. 7. Die Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO müssen in den Schulen vor Ort geführt werden und liegen dem MSB deshalb nicht vor. Musterverzeichnisse werden den Schulen über die Medienberatung NRW kostenfrei zur Verfügung gestellt. 8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMS) nach Art. 32 DSGVO treffen die Schulen und Schulträger vor Ort. Die erbetenen Informationen liegen deshalb im MSB nicht vor. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG) sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Nähere Informationen zu den TOM wären daher bei einem in Betracht kommenden Schulträger zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen

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