Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt hat die Schirmherrschaft über die Aktivitäten des Charta der Vielfalt e.V. inne und zeichnet über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die Charta-Unterzeichnungen von Unternehmen und weiteren Organisationen gegen. Laut des Vereins verpflichten diese sich zu Maßnahmen der Förderung von Vielfalt entlang der in der Charta der Vielfalt genannten Standards. Gleichwohl überprüft der gleichnamige Verein die Umsetzung nicht, Pflicht ist lediglich die Zahlung einer Verwaltungspauschaule für die Unterzeichnung der Charta. Bitte stellen Sie Informationen gemäß der folgenden Fragen zur Verfügung: Nach welchen Kriterien zeichnet das Bundeskanzleramt die Charta-Urkunden der teilnehmenden Unternehmen gegen? Gibt es im Bundeskanzleramt eine Qualitätskontrolle darüber, ob die interne wie öffentliche Positionierung von Charta-Unterzeichnern als solche mit der betrieblichen Realität übereinstimmt. Welche Folgen haben nach Ihren Standards extreme Missachtungen der Charta-Grundsätze wie systematische Unfairness-, Benachteiligungs- und Diskriminierungshandlungen bei Charta-Unterzeichnenden Firmen.

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  • Datum
    13. Oktober 2017
  • Frist
    14. November 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundeskanzle…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#24907]
Datum
13. Oktober 2017 20:02
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundeskanzleramt hat die Schirmherrschaft über die Aktivitäten des Charta der Vielfalt e.V. inne und zeichnet über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, die Charta-Unterzeichnungen von Unternehmen und weiteren Organisationen gegen. Laut des Vereins verpflichten diese sich zu Maßnahmen der Förderung von Vielfalt entlang der in der Charta der Vielfalt genannten Standards. Gleichwohl überprüft der gleichnamige Verein die Umsetzung nicht, Pflicht ist lediglich die Zahlung einer Verwaltungspauschaule für die Unterzeichnung der Charta. Bitte stellen Sie Informationen gemäß der folgenden Fragen zur Verfügung: Nach welchen Kriterien zeichnet das Bundeskanzleramt die Charta-Urkunden der teilnehmenden Unternehmen gegen? Gibt es im Bundeskanzleramt eine Qualitätskontrolle darüber, ob die interne wie öffentliche Positionierung von Charta-Unterzeichnern als solche mit der betrieblichen Realität übereinstimmt. Welche Folgen haben nach Ihren Standards extreme Missachtungen der Charta-Grundsätze wie systematische Unfairness-, Benachteiligungs- und Diskriminierungshandlungen bei Charta-Unterzeichnenden Firmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gress Report <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gress Report
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 106 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, ich nehme…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#24907]
Datum
16. Oktober 2017 16:55
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2017/NA 106 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> meine Postadresse ist jetzt hinterlegt und müsste Ihnen angezeigt werden. Mi…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#24907]
Datum
17. Oktober 2017 11:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Postadresse ist jetzt hinterlegt und müsste Ihnen angezeigt werden. Mit freundlichen Grüßen Gress Report Anfragenr: 24907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gress Report << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V.…
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Von
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Betreff
AW: AW: WG: Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts [#24907]
Datum
14. November 2017 18:25
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schirmherrschaft über Charta der Vielfalt e.V./Urkundengegenzeichnungen des Bundeskanzleramts“ vom 13.10.2017 (#24907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gress Report Anfragenr: 24907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gress Report << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
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