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Schlaraffenland am Meeresboden

Anfrage an: Bundesregierung

In verschiedenen Zeitungsberichten wird übereinstimmend davon gesprochen, dass sich auch die Bundesrepublik umfangreiche "Claims" bei der "International Seabed Authority" zur Ausbeutung von Rohstoffen in internationalen Gewässern gesichert hat.

Bitte legen Sie dar, wo sich diese Gebiete ("Claims") genau befinden und welche Akten bei den verschiedenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden in diesem Zusammenhang existieren.

Antwort verspätet

  • Datum
    25. August 2012
  • Frist
    26. September 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In verschiedenen…
An Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schlaraffenland am Meeresboden
Datum
25. August 2012 18:32
An
Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In verschiedenen Zeitungsberichten wird übereinstimmend davon gesprochen, dass sich auch die Bundesrepublik umfangreiche "Claims" bei der "International Seabed Authority" zur Ausbeutung von Rohstoffen in internationalen Gewässern gesichert hat. Bitte legen Sie dar, wo sich diese Gebiete ("Claims") genau befinden und welche Akten bei den verschiedenen Bundesministerien bzw. Bundesbehörden in diesem Zusammenhang existieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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