Schlechterstellung der Feuerwehren im Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell. Anfrage zu Gründen, Dienstanweisungen, Erklärung
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit der Zusammenlegung der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll
zur neuen Verbandsgemeinde Gerolstein gibt es nun auch ein neues gemeinsames
Mitteilungsblatt "Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell".
Aus dieser Zusammenlegung Resultieren einige unten näher aufgeführte Änderungen zu
welchen ich nun nachfolgend aufgeführte Fragen habe, um dessen Beantwortung ich hiermit bitte und zum besseren Verständnis um die Übermittlung etwaiger Dienstanweisungen zu
diesem Thema.
Aus welchem Grund wurde hier gerade für Feuerwehren die Nutzung des Mitteilungsblatt so
massiv eingeschränkt?
So ist es nicht mehr gewünscht das Feuerwehren regelmäßige Berichte im Mitteilungsblatt
veröffentlichen und das Einstellen von Bildmaterial ist Ortswehren erst gar nicht mehr möglich.
Gerade in Zeiten von Mitgliedermangel und problematischen Tagesalarmverfügbarkeiten gilt doch gerade auch für Feuerwehren, "Wer nicht wirbt der Stirbt".
Unter den gegebenen Umständen ist es den Ortswehren so nicht mehr möglich über Ihre
Einsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr zu berichten und die Bevölkerung damit noch
eindringlicher darauf aufmerksam zu machen das unsere Feuerwehren durch das Ehrenamt
getragen werden und neue Mitglieder egal ob in der Einsatzabteilung oder gar Jugendfeuerwehr jederzeit willkommen bzw. besser gesagt händeringend gesucht sind.
Dementgegen steht allerdings die Tatsache, für Veröffentlichungen aus Schulen, Kindergärten, Personalangelegenheiten von Orts- / Verbandsgemeinde (einer geht einer kommt), Karneval oder die WFG, um nur wenige Beispiele zu nennen, jederzeit Platz für umfangreiche Berichte und großformatige Bilder oder gar Flyer zur Verfügung steht.
Für mich ist da, gerade im Zusammenhang das die VG der Träger der Feuerwehr ist und die Feuerwehr für den Schutz der Allgemeinheit steht, nicht verständlich das die Berichte, Bilder und Werbung dieser Einrichtungen, Firmen und Vereine problemlos möglich zu sein scheint, während Feuerwehren nicht mal mehr Ihren Flyer zur Mitgliederwerbung oder gar öffentlichen gesellschaftlichen Veranstaltung veröffentlichen können / dürfen.
Von Berichten aus Ortswehren die mehr als 2 - 3 Sätze enthalten ganz zu schweigen.
Selbst zu Lehrgängen gibt es maximal noch ein Foto im Kleinformat und ein kurzer Text,
wenn überhaupt. (Eine wirklich große Anerkennung der VG dafür das diese Menschen in Ihrer Freizeit unzählige Stunden damit verbringen sich abends nach der Arbeit und an den
Wochenenden für die Feuerwehr und somit für das Allgemeinwohl weiterbilden, ehrenamtlich somit unbezahlt bzw. eigentlich unbezahlbar!)
Wie soll dies also zukünftig weiter gehandhabt werden?
Warum werden die Feuerwehren im Vergleich zu den oben genannten Beispielen um so viel schlechter gestellt?
Welche Wege geht die Verbandsgemeinde um Werbung für die Feuerwehren und Jugendfeuerwehren zu machen?
Wie möchte die Verbandsgemeinde vorhandene Mitglieder halten und fördern sowie neue
Mitglieder für die Feuerwehr gewinnen?
Warum ist für die Beispielhaft genannten Veröffentlichungen Platz für die Feuerwehren jedoch nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre hoffentlich umfangreiche, nachvollziehbare und
vollständige Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Februar 2020
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20. März 2020
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