Schleierfahndung 2014

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:
1. Wie oft wurden im Jahr 2014 Maßnahmen nach § 9a Abs. 4 POG ("Schleierfahndung") durchgeführt?
2. Wie viele Personen bzw. Fahrzeuge wurden dabei kontrolliert?
3. In wie vielen Fällen wurden dabei Straftaten aufgedeckt, verhindert oder aufgeklärt?
4. Welche Untersuchungen gibt es über den Einfluss von körperlichen Merkmalen ("Racial Profiling") auf die Auswahl der kontrollierten Personen bzw. Fahrzeuge?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Schleierfahndung 2014 [#11949]
Datum
14. November 2015 21:01
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: 1. Wie oft wurden im Jahr 2014 Maßnahmen nach § 9a Abs. 4 POG ("Schleierfahndung") durchgeführt? 2. Wie viele Personen bzw. Fahrzeuge wurden dabei kontrolliert? 3. In wie vielen Fällen wurden dabei Straftaten aufgedeckt, verhindert oder aufgeklärt? 4. Welche Untersuchungen gibt es über den Einfluss von körperlichen Merkmalen ("Racial Profiling") auf die Auswahl der kontrollierten Personen bzw. Fahrzeuge? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz Sehr geehrter Herr Koster, in o.a. Angelegenheit übersende ich mein A…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz
Datum
16. November 2015 18:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
221,6 KB
Sehr geehrter Herr Koster, in o.a. Angelegenheit übersende ich mein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 14. November 2015. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster
AW: Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz [#11949] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte Sie, Ihre…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz [#11949]
Datum
16. November 2015 22:57
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte Sie, Ihre Entscheidung bezüglich Punkt 4 meiner Anfrage ("Welche Untersuchungen gibt es über den Einfluss von körperlichen Merkmalen ("Racial Profiling") auf die Auswahl der kontrollierten Personen bzw. Fahrzeuge?") nochmals zu überprüfen und mir ggf. zumindest die angeforderten Untersuchungen zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 11949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz [#11949] Sehr geehrter Herr Koster, gerne beantworte ich Ihre N…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz [#11949]
Datum
17. November 2015 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, gerne beantworte ich Ihre Nachfrage: Das Thema "Racial Profiling" ist natürlich (auch) in der rheinland-pfälzischen Polizei präsent. Sie hat sich mit diesem Thema in jüngerer Vergangenheit insbesondere auch auf der Grundlage der Empfehlungen an den Gesetzgeber in der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte "Racial Profiling -Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz" und der hierauf gründenden Anregungen des Landesbeirates für Migration und Integration Rheinland-Pfalz an die Landesregierung aktuell auseinandergesetzt. Die rheinland-pfälzische Polizei vertritt zu dem Thema "Racial Profiling" folgende Grundüberzeugung: 1. Aus sicherheitspolitischen Gründen bedarf der infolge des Schengener Abkommens bewirkte Wegfall der Grenzkontrollen eines Korrektivs zur Verhütung grenzüberschreitender Kriminalität und zur Verhinderung oder Unterbindung einer unerlaubten Einreise. Diesem Interesse trägt § 22 Abs. 1 a BPolG Rechnung. Auch der Bundesrat hat anlässlich des Ablaufs der zu dieser Rechtsnorm zunächst gesetzlich vorgegebenen Befristung bis zum 30. Juni 2007 deren Bedeutung "als wichtiges Handlungsinstrument zur Verhinderung und Unterbindung der unerlaubten Einreise, der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel und letztendlich auch zur Terrorismusbekämpfung" hervorgehoben (BR-Drs. 119/07, S. 1). Personenkontrollen sind daher auch zukünftig im Hinblick auf die Migrationsströme in die und innerhalb der Europäischen Union unverzichtbar, um einen illegalen Aufenthalt zu verhindern. Es besteht daher ein sicherheitsrelevantes Bedürfnis am Fortbestand der Gesetzeslage, so dass Initiativen zur Aufhebung des § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz und der entsprechenden landesrechtlichen Regelung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 a bb) nicht unterstützt werden. 2. Die in der Studie aufgestellte Behauptung, dass § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz zwangsläufig darauf angelegt ist, dass anhand von Pauschalverdächtigungen selektive Personenkontrollen wegen der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft vorgenommen werden, ist unzutreffend. Es gibt im äußeren Erklärungsverhalten einer Person (z.B. Blickkontaktscheue, Nervosität bei Erkennen eines Polizeibeamten, längeres Einschließen auf der Zugtoilette) und in sonstigen Indizien (z.B. abgetragene, verschmutzte Kleidung, Vielzahl von Gepäckstücke) hinreichend viele Ansatzpunkte, die Auswahl von Personen, die kontrolliert werden sollen, nicht auf Umstände zu stützen, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. 3. Es ist hervorzuheben, dass sowohl in der polizeilichen Aus- und Fortbildung Module angeboten werden, die auf die Vermittlung kultursensibler Kompetenzen in der direkten Kommunikation mit dem Bürger und im Führungshandeln abzielen. Darüber hinaus werben alle Länder und der Bund seit Jahren verstärkt um Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund für den Polizeivollzugsdienst. All diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, dass ein "Racial Profiling" nicht die Berufsrealität der Polizei widerspiegelt. Mit freundlichen Grüßen