Schleierfahndung
Anfrage an:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Verwendetes Gesetz:
Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)
Die Liste der Orte mit Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität nach § 18 II 6 HSOG mit allen Änderungen seit 1.1.2018.
Ergebnis der Anfrage
Abgelehnt nach §81 Abs. 2. Nr. 1 - kein Zugang zu Daten von Polizeibehörden.
Es geht zwar um Rechtsgrundlagen für Polizeikontrollen, die so im Geheimen bleiben, aber ich sehe gerade wenig Erfolgsaussicht weiterer Rechtsmittel.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. November 2020
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15. Dezember 2020
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