Schleierfahndung

Die Liste der Orte mit Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität nach § 18 II 6 HSOG mit allen Änderungen seit 1.1.2018.

Ergebnis der Anfrage

Abgelehnt nach §81 Abs. 2. Nr. 1 - kein Zugang zu Daten von Polizeibehörden.

Es geht zwar um Rechtsgrundlagen für Polizeikontrollen, die so im Geheimen bleiben, aber ich sehe gerade wenig Erfolgsaussicht weiterer Rechtsmittel.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste der Or…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schleierfahndung [#203600]
Datum
13. November 2020 17:27
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Orte mit Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität nach § 18 II 6 HSOG mit allen Änderungen seit 1.1.2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203600/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schleierfahndung“ vom 13.11.2020 (#203600) wurde…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schleierfahndung [#203600]
Datum
20. Dezember 2020 19:54
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Schleierfahndung“ vom 13.11.2020 (#203600) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203600/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schleierfahndung“ vom 13.11.2020 (#20360…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schleierfahndung [#203600]
Datum
3. Februar 2021 19:30
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schleierfahndung“ vom 13.11.2020 (#203600) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203600/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Bitte beachten Sie [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 203600 Ant…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schleierfahndung [#203600]
Datum
15. Februar 2021 00:58
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Bitte beachten Sie [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 203600 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze He…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schleierfahndung“ [#203600] [#203600]
Datum
15. Februar 2021 00:58
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203600/ Das Innenministerium hat bisher, wie sie sehen, in keiner Weise geantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203600.pdf Anfragenr: 203600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203600/
<< Anfragesteller:in >>
Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
3. März 2021
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-20/047 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.11.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches D…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Schleierfahndung [#203600]
Datum
9. März 2021 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-20/047 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 13.11.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die Liste der Orte mit Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 HSOG mit allen Änderungen seit dem 1. Januar 2018 zu senden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Ihr Antrag auf Auskunft betrifft Informationen aus dieser Polizeibehörde. Ihr Antrag auf Informationszugang wird unter Bezugnahme auf § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG abgelehnt. Aufgrund ihrer dortigen Eingabe erhält der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit diesen Bescheid nachrichtlich zur Kenntnisnahme. Die verspätete Beantwortung des Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen