Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages- Nutzern mit einer Zugangsberechtigung und Inhalte der Schließfächer

1. Eine Übersicht der konkreten, berechtigten Nutzer der Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (möglichst namentlich)

2. Eine Übersicht/Auflistung der (allgemeinen und aktuellen) Inhalte der Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Ü…
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages- Nutzern mit einer Zugangsberechtigung und Inhalte der Schließfächer [#6060]
Datum
27. März 2014 14:00
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht der konkreten, berechtigten Nutzer der Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (möglichst namentlich) 2. Eine Übersicht/Auflistung der (allgemeinen und aktuellen) Inhalte der Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schließfächer auf dem Internetportal des …
An Landtag Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
AW: Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages- Nutzern mit einer Zugangsberechtigung und Inhalte der Schließfächer [#6060]
Datum
29. April 2014 17:51
An
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Schließfächer auf dem Internetportal des Landtages- Nutzern mit einer Zugangsberechtigung und Inhalte der Schließfächer" vom 27.03.2014 (#6060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>