Schließung der Bäder per Verordnung vom 14.03.2020 , Beschäftigtensituation
Mit Verordnung vom 14.03.2020 hat der Senat von Berlin beschlossen, die Schwimmbäder der Stadt schließen zu lassen.
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) hat bereits Handlungsempfehlungen herausgegeben.
Dort werden unter anderem Empfehlungen dahingehend gegeben, das Personal zu motivieren und Revisionen vorzuziehen.
Mittlerweile mehren sich die Hinweise in sozialen Netzwerken, dass Beschäftigte "ihre Dienstzeiten absitzen" . Aufgrund der Enge in den Personalräumen- sofern überhaupt vorhanden- würde, sofern sich diese Hinweise als echt herausstellen, die Abstandsregel, die laut Ergänzung der oben genannten Verordnung seit dem 23.03.2020 gilt, nicht eingehalten werden können.
Wir möchten deshalb fragen
Folgen die Berliner Bäderbetriebe den Handlungsempfehlungen, wie unter anderem die KölnerBäder GmbH?
Welche Bäder befinden sich in Revision?
Wenn sich kein oder nur wenig Bäder in Revision befinden, wie wird sichergestellt, dass, sofern es eine Aufhebung der Schließung geben wird, die Bäder wieder ans Netz gehen können, ohne dass kurz darauf eine erneute Schließung, eben zu einer Revision erfolgt?
Halten sich ganze "Schichtteams" in Hallenbädern auf, lediglich um Dienstzeiten zu erfüllen?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass die Ergänzung der Verordnung im Bezug auf die Abstandsregel eingehalten wird?
Wenn nein, wie werden die Beschäftigten gemäß ihrer Arbeitsplatzbeschreibungen eingesetzt?
Welche der von den Berliner Bäderbetrieben betriebenen und nicht verpachteten Sommerbäder werden zur Zeit für den Schwimmbetrieb* vorbereitet? Bitte jeweils mit Datum des Beginns der Arbeiten. (Schwimmbetrieb definiert sich als Nutzung der Schwimmbecken, Sanitärräume, nicht der sonstigen Aufenthalts- und Nebennutzungsflächen)
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hier keine dem Betriebsgeheimnis unterliegenden Antworten erwarten. Es geht um Sachstände, über die die Öffentlichkeit ein Anrecht hat informiert zu werden. Es geht um den Erhalt der Gesundheit, Schutz und Motivation der Beschäftigten in dieser Ausnahmesituation. Es um die Sicherstellung, dass bei entsprechendem Erlass, die Hallenbäder wieder in Betrieb gehen können, ohne dass Revisionen kurz darauf erneut zu langen Schließungen führen. Es geht darum, dass Sommerbäder zumindest den Schwimmbetrieb so schnell wie möglich nach Aufhebung der Schließung anbieten können.
Information nicht vorhanden
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Datum24. März 2020
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28. April 2020
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