Schließung des ZOB Zuffenhausen

Gutachten, E-Mail-Verkehr, Beschlüsse und andere Dokumente, die den Entscheidungsprozess, der zur Schließung des ZOB Zuffenhausen für Fernbusse führte, nachvollziehbar machen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2016
  • Frist
    30. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
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Robert Schütz
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, E-M…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Robert Schütz
Betreff
Schließung des ZOB Zuffenhausen [#16570]
Datum
30. April 2016 18:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, E-Mail-Verkehr, Beschlüsse und andere Dokumente, die den Entscheidungsprozess, der zur Schließung des ZOB Zuffenhausen für Fernbusse führte, nachvollziehbar machen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Robert Schütz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schütz
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Schütz, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an unser Amt weitergeleitet wurde. Für Ihr Anliegen i…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
AW: <N> Schließung des ZOB Zuffenhausen [#16570]
Datum
2. Mai 2016 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schütz, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an unser Amt weitergeleitet wurde. Für Ihr Anliegen ist das Technische Referat der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Ich habe Ihre Nachricht an Herrn Günter Siebers weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen Sehr geehrter Herr Schütz, wir nehmen Bezug auf Ihre Mail vom 30.04.1…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen
Datum
11. Mai 2016 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schütz, wir nehmen Bezug auf Ihre Mail vom 30.04.16 mit der Sie eine Auskunft zur Schließung des ZOB Zuffenhausen wünschen. Wir übergegeben Ihnen daher die Gemeinderatsdrucksache 546/2009 zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass der "FOB (FernOmnibusBahnhof) in Vaihingen" als Standort aufgegeben und durch den "SAB (Stuttgarter Airport Busterminal) am Flughafen " ersetzt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Robert Schütz
AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570] Sehr geehrt<< Anrede >> in der von Ihnen m…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Robert Schütz
Betreff
AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570]
Datum
28. Mai 2016 08:56
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in der von Ihnen mitgeschickten Drucksache wird der SAB mit keinem Wort erwähnt, sondern lediglich bemerkt, dass die ZOBs Zuffenhausen und Obertürkheim keine Dauerlösung darstellen. Bitte stellen Sie mir wie gewünscht Dokumente, die die Schließung des ZOB Zuffenhausen und den Ersatz durch den SAB nachvollziehbar machen, zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Robert Schütz Anfragenr: 16570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Antwort: AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570] Sehr geehrter Herr Schütz, gerne sind wir bere…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570]
Datum
2. Juni 2016 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schütz, gerne sind wir bereit, Ihnen die bei uns vorliegenden Unterlagen die zur Schließung des ZOB Zuffenhausen für Fernbusse führten gem. LIFG bekanntzugeben. Nachdem Ihnen die bereits übersandten Unterlagen nicht ausreichen, müssen wir Unterlagen bei verschiedenen städtischen Ämtern und Abteilungen einholen und zusammenführen. Nachdem die Durchsicht, das Zusammenstellen und das Kopieren dieser Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, teilen wir Ihnen gemäß § 10 Abs. 1 und 2 LIFG mit, dass die Gewährung dieser Informationen gebührenpflichtig ist und eine Gebührenhöhe von 200 ? sicherlich überschritten wird. Weiter teilen wir Ihnen mit, dass die Unterlagen bei der Stadt überwiegend in Papier geführt werden und wir deshalb eine Antwort in elektronischer Form gemäß § 8 EGovG nicht liefern können. Sie erhalten von uns die Informationen als Kopien, die wir an Ihre postalische Anschrift senden werden. Vor dem Hintergrund der Gebührenpflicht bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auch in Kenntnis dessen aufrecht erhalten. Im Falle einer Zurücknahme würden zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gebühren anfallen. Sollten Sie die Angelegenheit weiterverfolgen wollen, würden wir die Unterlagen anfordern und Ihnen nach einer ersten groben Sichtung der Unterlagen mitteilen, mit welcher Gebührenhöhe Sie zu rechnen haben. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Schütz
AW: Antwort: AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570] Sehr geehrt<< Anrede >> angesi…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Robert Schütz
Betreff
AW: Antwort: AW: Schließung des ZOB in Stuttgart-Zuffenhausen [#16570]
Datum
2. Juni 2016 15:54
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> angesichts der Gebührenhöhe von über 200€ sehe ich von einer Aufrechterhaltung des Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen Robert Schütz Anfragenr: 16570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>