Schließung Nagelstudio wegen SARS Covid 19
derzeit sind in Bayern durch die Corona-Pandemie alle Dienstleistungsbetriebe im Kosmetikbereich von Amts wegen geschlossen.
Am 16.04.2020 wurden durch die Staatsregierung die ersten Lockerungen der bestehenden Beschränkungen verkündet. Dies betrifft voraussichtlich u.a. Friseurgeschäfte ab 04.05.2020.
Da ich selbst ein Nagelstudio betreibe, bitte ich dringend um Auskunft, wann ich mein Studio wieder öffnen darf bzw. warum ab 04.05.2020 nur Friseure wieder öffnen dürfen.
Wenn es die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Einzelfallprüfung gibt, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.
Begründung:
Mein Nagelstudio betreibe ich unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneanforderungen und dies bereits lange vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dies bedeutet z.B.:
- es befindet sich grundsätzlich nur ein Kunde/Kundin im Studio (Terminsystem)
- sämtliche verwendeten Werkzeuge und der Arbeitsplatz werden nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert (Desinfektionsmittel bzw. thermischer Ultraschall)
- soweit möglich, wird mit Handschuhen gearbeitet
- Hygiene der Kunden vor, während und nach der Behandlung (Händewaschen und -desinfizieren) ist selbstverständlich.
- Materialien, die nur für einmalige Verwendung vorgesehen sind, werden nach Benutzung sofort entsorgt.
- Mund-Nasen-Masken sind in ausreichender Zahl vorhanden und werden auch benutzt.
- als zusätzliche Schutzmaßnahme haben wir einen "Spuckschutz" bestellt. Dieser wird in der KW 17/2020 geliefert, ist also ab 04.05.2020 definitiv verfügbar.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Anfrage erfolgreich
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Datum18. April 2020
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23. Mai 2020
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