Schließung Nagelstudio wegen SARS Covid 19

derzeit sind in Bayern durch die Corona-Pandemie alle Dienstleistungsbetriebe im Kosmetikbereich von Amts wegen geschlossen.
Am 16.04.2020 wurden durch die Staatsregierung die ersten Lockerungen der bestehenden Beschränkungen verkündet. Dies betrifft voraussichtlich u.a. Friseurgeschäfte ab 04.05.2020.
Da ich selbst ein Nagelstudio betreibe, bitte ich dringend um Auskunft, wann ich mein Studio wieder öffnen darf bzw. warum ab 04.05.2020 nur Friseure wieder öffnen dürfen.
Wenn es die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Einzelfallprüfung gibt, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle.

Begründung:

Mein Nagelstudio betreibe ich unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneanforderungen und dies bereits lange vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dies bedeutet z.B.:
- es befindet sich grundsätzlich nur ein Kunde/Kundin im Studio (Terminsystem)
- sämtliche verwendeten Werkzeuge und der Arbeitsplatz werden nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert (Desinfektionsmittel bzw. thermischer Ultraschall)
- soweit möglich, wird mit Handschuhen gearbeitet
- Hygiene der Kunden vor, während und nach der Behandlung (Händewaschen und -desinfizieren) ist selbstverständlich.
- Materialien, die nur für einmalige Verwendung vorgesehen sind, werden nach Benutzung sofort entsorgt.
- Mund-Nasen-Masken sind in ausreichender Zahl vorhanden und werden auch benutzt.
- als zusätzliche Schutzmaßnahme haben wir einen "Spuckschutz" bestellt. Dieser wird in der KW 17/2020 geliefert, ist also ab 04.05.2020 definitiv verfügbar.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • 65 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: derzeit sind in B…
An Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schließung Nagelstudio wegen SARS Covid 19 [#184865]
Datum
18. April 2020 18:41
An
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
derzeit sind in Bayern durch die Corona-Pandemie alle Dienstleistungsbetriebe im Kosmetikbereich von Amts wegen geschlossen. Am 16.04.2020 wurden durch die Staatsregierung die ersten Lockerungen der bestehenden Beschränkungen verkündet. Dies betrifft voraussichtlich u.a. Friseurgeschäfte ab 04.05.2020. Da ich selbst ein Nagelstudio betreibe, bitte ich dringend um Auskunft, wann ich mein Studio wieder öffnen darf bzw. warum ab 04.05.2020 nur Friseure wieder öffnen dürfen. Wenn es die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Einzelfallprüfung gibt, bitte ich um Mitteilung der zuständigen Stelle. Begründung: Mein Nagelstudio betreibe ich unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneanforderungen und dies bereits lange vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dies bedeutet z.B.: - es befindet sich grundsätzlich nur ein Kunde/Kundin im Studio (Terminsystem) - sämtliche verwendeten Werkzeuge und der Arbeitsplatz werden nach jeder Behandlung gereinigt und desinfiziert (Desinfektionsmittel bzw. thermischer Ultraschall) - soweit möglich, wird mit Handschuhen gearbeitet - Hygiene der Kunden vor, während und nach der Behandlung (Händewaschen und -desinfizieren) ist selbstverständlich. - Materialien, die nur für einmalige Verwendung vorgesehen sind, werden nach Benutzung sofort entsorgt. - Mund-Nasen-Masken sind in ausreichender Zahl vorhanden und werden auch benutzt. - als zusätzliche Schutzmaßnahme haben wir einen "Spuckschutz" bestellt. Dieser wird in der KW 17/2020 geliefert, ist also ab 04.05.2020 definitiv verfügbar. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184865 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Sehr geehrteAntragsteller/in wegen der im Landkreis Freising aktuell zu bewältigenden Ausbreitung des Coronavirus…
Von
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Betreff
Automatische Antwort: Schließung Nagelstudio wegen SARS Covid 19 [#184865]
Datum
18. April 2020 18:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wegen der im Landkreis Freising aktuell zu bewältigenden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erreichen das Gesundheitsamt Freising täglich eine mittlerweile nicht mehr zu überblickende Anzahl an Anfragen. Um den Dienstbetrieb bezüglich der wichtigsten Aufgaben aufrecht erhalten zu können, können wir Anfragen per E-Mail bis auf Weiteres nicht mehr beantworten. Wir bemühen uns aber um zeitnahe Sichtung und Bearbeitung. Mitteilungen von Behörden sind davon ausgenommen. Sofern Sie zur Behandlung von Beschwerden medizinische Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt bzw. an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117. Nur in Notfällen können Sie den Rettungsdienst wie sonst auch unter der Rufnummer 112 verständigen. Testergebnisse erfahren Sie vom Gesundheitsamt nur dann, wenn Sie entweder direkt im Gesundheitsamt getestet wurden oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes einen Termin bei der mobilen Teststelle in Zolling. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Stelle, die den Test bei Ihnen durchgeführt hat. Sofern Sie noch keine schriftliche Bestätigung über die vom Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben, weißen wir darauf hin, dass diese vom Landratsamt Freising 1-2 Mal pro Woche versendet werden. Sollten bei Ihnen trotz einer gewissen Wartezeit keine Bestätigung eingehen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) und teilen Sie ihren Namen, Anschrift, Geburtsdatum mit. Das Gewerbeamt beantwortet auch alle Fragen rund um die bislang vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Allgemeinverfügungen (z.B. die angeordnete Schließung von Freizeitanlagen, Gastronomiebetriebe u.a.). Für die Beantragung einer Entschädigung aufgrund eines Tätigkeitsverbotes nach dem Infektionsschutzgesetzes ist die Regierung von Oberbayern zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/40425/leistung/leistung_53462/index.html. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.kreis-freising.de Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. April 2020 18:49
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Liebe Antragsteller/in dafür sind wir leider nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Freising - Gesundheitsamt Freising
Betreff
AW: Schließung Nagelstudio wegen SARS Covid 19 [#184865]
Datum
20. April 2020 12:23
Status
Liebe Antragsteller/in dafür sind wir leider nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen